Infrastruktur, Wohnen und Verkehr
Voranschreitender Verfall kennzeichnet den Zustand vieler öffentlicher Bauten – sowohl im Verkehrswegenetz (Straßen, Brücken, Schienen, Leitungs- und Datennetze) als auch beim öffentlichen Hochbau (Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen, Behördenbauten, Sportanlagen usw.).
Die öffentliche Ver- und Entsorgung leidet bei Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Abwasser, Straßendienst, Stadtreinigung und Grünpflege unter Verfall und Planungschaos. Nach jahrelangen substanzgefährdenden Einsparungen ist ein massiver Investitionsstau eingetreten.
14.1 Werterhalt vor Modernisierung und Neubau
Bei der Reparatur und Modernisierung wollen wir die Kommunen in die länderübergreifende Gesamtplanung einbinden. Priorität hat der Werterhalt vor der Modernisierung und dem Neubau.
Entscheidungen für Neubauprojekte dürfen erst nach vorausgegangener umfassender Bedarfsplanung und nach unparteiischer Fach- und Kostenprüfung gefällt werden. Vorrang müssen fachlich begründete Entscheidungen haben, die durch die Politik anzuerkennen sind.
Interventionen in die technische Projektabwicklung durch Politiker sind konsequent zu unterbinden. Die Politik ist ausschließlich im Vorfeld der Planungen für die Formulierung des Bedarfs und des Projektumfanges verantwortlich. Die mangelhafte Personalausstattung bei den öffentlichen Fachbehörden ist umgehend zu beseitigen.
14.2 Öffentlich-Privat-Projekte: Transparenz statt Lobby
Die Rechnungshöfe sind bei öffentlichen Bauvorhaben und Öffentlich-Privat-Projekten (ÖPP) gesetzlich zwingend mit einer dreistufigen (projektvorbereitenden, planungsbegleitenden und baubegleitenden) fachtechnischen Prüfung und Kostenüberwachung zu beauftragen. Zu erwägen ist der Aufbau eines steuerbegünstigten deutschlandweiten Investitionsfonds oder Anleihefonds zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen unter Beteiligung der öffentlichen Hand, der (Versicherungs-)Wirtschaft und privaten Anteilseignern. Die Fondsverwaltung muss in transparenten und demokratischen Strukturen organisiert sein.
Wegen der bei ÖP-Projekten bei der öffentlichen Hand verbleibenden Risiko- und Garantiepflichten sind besondere Schutz- und Vorsorgemaßnahmen bei der Entscheidungsfindung erforderlich. Überhöhte Beraterkosten, private Schiedsgerichtsverfahren, mangelnde Qualitätskontrollen und Lobby-Zugehörigkeit bei den Beratern werden wir nicht tolerieren.
Unternehmen der Öffentlichen Versorgung und der Daseinsvorsorge müssen in transparenten und demokratischen Strukturen organisiert werden. Die Leistungen sind an die Bürger grundsätzlich zu Gestehungspreisen abzugeben. Betriebsüberschüsse, Kapitalrücklagen oder Konzessionsabgaben dürfen keinesfalls als versteckte Steuern der Konsolidierung von Haushalten dienen, sondern müssen für Reparaturen, Modernisierungen und Neuinvestitionen eingesetzt werden.
14.3 Straßen- und Schienennetz: Substanz erhalten
Die Reparatur, der Werterhalt und die Beseitigung von Engpässen in Straßen und Schienennetzen haben im Verkehrsbereich Vorrang vor spektakulären Großprojekten.
Verkehrswegegroßprojekte sind aus Kostengründen nicht an private Konsortien zu übergeben, sondern von der Öffentlichen Hand auszuschreiben und zu realisieren. Bei einzelnen Großprojekten wie Flughäfen usw., die nicht im Routinebereich eines eingespielten Straßenbaureferates liegen, ist jedoch so weit wie möglich Sachverstand privater Firmen einzubeziehen.
Eine großräumige europaweite Verkehrsplanung für Straßen, Schienen, Wasserwege und im Luftverkehr ist in einen ständig fortzuschreibenden Bundesverkehrswegeplan einzubinden. Dieser Plan darf nicht an den nationalen Interessen einzelner EU-Mitgliedsstaaten, denen der Länder oder denen von Politikern ausgerichtet werden.
Der grenzüberschreitende Verkehr, der groß- und kleinräumige Güterverkehr, der öffentliche, der private und der individuelle Personennah- und Fernverkehr, auch der Fußgänger- und Radverkehr, sind von Beginn an in alle Planungen zu integrieren.
14.4 Grenzüberschreitender Güterverkehr: Auf Schiene und Wasser verlagern
Die AfD tritt dafür ein, die Straßen, so weit als möglich, vom grenzüberschreitenden Massentransport schwerer Güter zu entlasten und diese auf die Schiene und auf Wasserstraßen zu verlagern.
Schienennetze und Bahnstationen sind dringend für den schnellen Personenfernverkehr, für den Gütertransport, für schnellen Güterumschlag sowie für Lärmschutz zu ertüchtigen und zu modernisieren.
Die Straßennutzungsgebühren für schwere LKW müssen nach der tatsächlichen Fahrbahnbelastung und dem Fahrbahn- Zerstörungsgrad durch schwere Achslasten erhoben werden. Das Erhebungssystem lässt sich vereinfachen, indem die tatsächlich gefahrenen Gesamtkilometer und die Fahrzeugklassen im Erhebungszeitraum erfasst werden.
14.5 Freie Nutzung der Verkehrsmittel ohne Schikanen
Die AfD ist strikt gegen verkehrspolitische Schikanen, Kostenerhöhungen und vernachlässigte Verkehrswege, mit denen ein Umstieg auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr erzwungen werden soll.
Die Autofahrer werden auf Deutschlands Straßen durch immer mehr und nicht nachvollziehbare Geschwindigkeitsbeschränkungen behindert. Die Kommunen nutzen dies dann vorrangig als zusätzliche Einnahmequelle. Bald droht auch ein allgemeines Tempolimit auf allen Autobahnen. Die AfD fordert „Freie Fahrt für freie Bürger“ und lehnt alle Beschränkungen aus anderen Gründen als der Verkehrssicherheit ab. Kein Tempolimit auf Autobahnen, 100 km/h auf Landstraßen und 50 km/h innerorts auf allen Durchgangsstraßen, jederzeit. Ein zu hoher Lärmpegel ist ggf. durch Lärmschutzmaßnahmen zu reduzieren. Der Ausstoß von Feinstaub bei Kfz mit Dieselmotoren ist durch Weiterentwicklung der Motor- und Abgastechnik zu minimieren.
Das Erforschen, Entwickeln und Fördern moderner Verkehrsstrukturen und Verkehrssysteme sowie von neuartigen Verkehrslenk- und Leitsystemen muss für eine moderne Verkehrspolitik ständige Begleitung und zentrale Aufgabe werden.
14.6 Eine Perspektive für den ländlichen Raum
Die traditionellen Instrumente zur Förderung ländlicher Räume genügen nicht mehr, um die flächenhaft fortschreitenden Siedlungsverluste aufzuhalten oder gar umzukehren. Dem wachsenden Zuzugsdruck in die Zentren der Wachstumsgebiete steht eine rückläufige Nachfrage nach Wohnraum in der Fläche gegenüber. Die Landbevölkerung nimmt immer schneller ab. Ursachen sind Überalterung, Strukturmängel und Strukturverarmung, Geburtenrückgang und fehlende Arbeitsplätze. Das zieht weitere Verluste an Attraktivität nach sich und schwächt die ländlichen Regionen. Derzeitige Prognosen der Bevölkerungsentwicklung weisen auf einen stetigen Rückgang der Einwohnerzahl Deutschlands hin. Dieser wird begleitet von einer fortschreitenden Entvölkerung ländlicher Gebiete vor allem in der Mitte und im Osten Deutschlands.
Die AfD will die ländlichen Regionen stärken. Wir wollen die Attraktivität des ländlichen Raumes mit einem aktiven Gemeindeleben und einem funktionierenden gesellschaftlichen Zusammenhalt erhalten bzw. wiederherstellen. Die Entwicklung des ländlichen Raums muss in Deutschland wieder mehr beachtet werden. Die Lebensverhältnisse sind nicht gleichwertig, obwohl das Gesetz dieses raumordnerische Ziel vorgibt. Vielmehr hat das raumordnerische Konzept der „Zentralen Orte“ Konzentrationen gefördert und urbane Entwicklungen beschleunigt. Aber nur mit gesunden Strukturen in den Dörfern werden diese peripheren Räume nicht weiter degenerieren.
Zu einem lebenswerten ländlichen Raum zählen für uns eine intakte bäuerliche Landwirtschaft, eine funktionsfähige mittelständische Wirtschaft und eine ausreichende Infrastruktur. Diese umfasst alle für die Daseinsvorsorge notwendigen Einrichtungen wie Schulen, medizinische Versorgung und Breitband-Kommunikation. Nur durch zielgerichtete Investitionen und eine kluge Ansiedlungspolitik lässt sich für junge Familien im ländlichen Raum eine Perspektive schaffen und die derzeit negative demografische Entwicklung umkehren.
Für die in Deutschland sehr unterschiedlichen ländlichen Räume kann es kein einheitliches Leitbild geben. Deshalb wollen wir individuelle Entwicklung zulassen, um den besonderen Möglichkeiten und Fähigkeiten in den einzelnen Regionen vor Ort Raum zu geben. Wir wollen deshalb das in Deutschland dominierende landesplanerische Konzept der „Zentralen Orte“ überprüfen. Insbesondere wollen wir im ländlichen Raum künftig das Subsidiaritätsprinzip konsequent anwenden. Politische Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen wollen wir dezentralisieren, soweit kein überörtlicher Regelungs- und Koordinierungsbedarf besteht. Das grundgesetzlich verankerte Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht der Kommunen wollen wir wiederbeleben. Die Benachteiligung ländlicher Gemeinden bei der Finanzverteilung wollen wir beenden, um den Kommunen ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben. Solange die vorbeschriebenen Wiederbelebungsaktionen noch nicht greifen, setzt sich die AfD dafür ein, die ländliche Infrastruktur durch mobile Lösungen zu verbessern. Beispiele dafür sind fahrende Versorgung für den täglichen Bedarf, für Verwaltungsdienstleistungen, mobile Weiterbildungsund Kulturangebote, mobile Gesundheitsversorgung, mobile Altenbetreuung und Betreuung Jugendlicher. Schnelles Internet für alle ist in jedem Fall anzustreben.
Die AfD tritt dafür ein, dass die in Deutschland in ihren historischen Siedlungsgebieten ansässigen autochthonen Minderheiten und Volksgruppen unter staatlichem Schutz stehen.
14.7 Wohnungspolitik: Baurecht vereinfachen, Wohnraum schaffen
Der Zuzugsdruck in die deutschen Großstädte und rund um die attraktiven Wirtschaftsräume steigert den Wohnungsbedarf, erhöht die Grundstücksnachfrage und belastet den Immobilienmarkt.
Überproportional steigende Nebenkosten begleiten die steigenden Wohnungspreise in den Zentren, verschärfen die Marktsituation und mindern zugleich das Angebot von preiswertem Wohnraum in bevorzugten Gebieten. Einengende Baubestimmungen, unwirtschaftliche Dämmvorschriften und bürokratische Gestaltungsvorgaben treiben die Immobilienpreise, die Baukosten und die Wohnkosten weiter in die Höhe.
Das unmäßige Anheben von Grundsteuer und Grunderwerbssteuer ist ebenfalls kostentreibend, für Bauherren investitionshemmend und schlägt auf die Wohnkosten für Mieter und Eigentümer gleichermaßen durch.
Weder „Mietpreisbremsen“ noch „Kappungsgrenzen“ bringen Entspannung am Wohnungsmarkt. Dies vermögen nur eine große Zahl von Neubauten und eine höhere Eigentumsquote. In Deutschland ist der private Anteil am Wohneigentum weit geringer als im Durchschnitt der europäischen Nationen. Wohneigentum muss vor allem für die Bezieher kleinerer Einkommen erschwinglicher werden.
Wir wollen Bundesbaugesetze, die um Ballungsgebiete herum eine ausreichende Baulandausweisung auch für die Ballungsgebietszentren ermöglichen. Diese sind dem Planungshoheitsrecht der betroffenen Umlandgemeinden vorzuziehen.
Wohneigentum schafft Heimatbindung und fördert den Wunsch, das eigene Umfeld zu bewahren und zu erhalten. Wirtschaftlich berechenbare, stabile Eigentums- und Mietverhältnisse stärken auf Dauer das gesellschaftliche Wohlergehen, fördern den Zusammenhalt der Generationen und können auch der Landflucht entgegenwirken.
Die gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsgesellschaften sind zu stärken. Entlastung bringen auch Eigentumsbeteiligungen in modernen Genossenschaftsformen, mit denen neuer Wohnraum gewonnen und vorhandener Wohnraum modernisiert werden kann. Familiengerechte Wohnformen in Stadtrandlagen und in ländlichen Gebieten können die Zentren entlasten und der großflächigen Entvölkerung und Verarmung auf dem Land entgegenwirken. Voraussetzung dafür ist allerdings eine durchgängig modernisierte und leistungsfähige Infrastruktur.
14.8 Stadtentwicklung: Nachverdichten, aber Bausünden verhindern
Neu zu schaffende Stadtbezirke müssen nach den neuesten Erkenntnissen der Stadtplanung gestaltet werden.
Beim Verdichten und Modernisieren von Stadtbezirken sollen die sozialen, kulturellen, gewerblichen, verkehrstechnischen und ökologischen Belange miteinander verbunden und von Anfang an umfassend geplant werden. Die AfD bekennt sich zur strikten Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Bundesstiftung Baukultur gemäß dem Bericht 2014/15, lehnt jedoch die Energiewende selbst und daher auch die damit verbundenen Empfehlungen ab.
Eine Nachverdichtung von Wohngebieten soll nur solange zulässig sein, bis die Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt beseitigt sind. Ansonsten behält das Vorbeschriebene aber auch bei der geregelten Erweiterung der Städte Gültigkeit. Eine städtebaulich sinnvolle Entlastung der Immobiliennachfrage lässt sich nur durch nachträgliche Verdichtung von locker bebauten Bezirken und durch Aufstocken, Umnutzen und Schließen von Baulücken erreichen. Erst nachrangig ist der Bau neuer Stadtbezirke anzustreben, es sei denn ausreichend Erweiterungsflächen sind vorhanden. Als wichtiges Hilfsmittel zur Nachverdichtung kann auch die Wiedereinführung der Staffelbauordung dienen.
Allerdings muss sie anders als früher in der Nachkriegszeit nun stadtplanerisch optimal ausgestaltet sein, um die Wiederholung alter Bausünden in Gestalt „riesiger Betonklötze“ zu verhindern.