Islamische Angriffe in Europa und der EU-Pakt zu Asyl und Migration

Nov 16, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Am 16. Oktober 2020 wurde der Lehrer Samuel Paty in Frankreich geköpft, weil er im Rahmen seines Unterrichts über das Recht auf freie Meinungsäußerung eine Karikatur des Propheten Mohammed gezeigt hatte. Der Angreifer war ein 18-jähriger tschetschenischer Flüchtling, der ein Bild des enthaupteten Kopfes auf Twitter mit der Überschrift „Ich habe einen Ihrer Höllenhunde hingerichtet, der es wagte, Mohammed zu erniedrigen“ veröffentlichte.

Am 29. Oktober 2020 wurden drei weitere Menschen in Frankreich auf barbarische Weise getötet. Ein Mann wurde in der Basilika Notre Dame in Nizza getötet, während eine Frau vor derselben Kirche fast vollständig enthauptet wurde. Auf eine andere Frau wurde mehrmals eingestochen – es gelang ihr, aus der Kirche zu entkommen, doch später erlag sie ihren Verletzungen. Während der Angriffe rief der Angreifer laut: „Allahu akbar“. Berichten zufolge reiste er über Lampedusa aus Tunesien, einem sicheren Drittstaat, nach Europa ein.

Es liegt auf der Hand, dass beide Angriffe das direkte Ergebnis der liberalen Migrationspolitik der EU sind.

1. Wird die Kommission ihre Anstrengungen zum Schutz der europäischen Bürger vor islamischem Terrorismus aktiv verstärken und wie am 23. September 2020 angekündigt den Pakt zu Asyl und Migration überarbeiten?

2. Warum unterscheidet die Kommission weiterhin willkürlich zwischen dem Islam und dem sogenannten islamischen Extremismus?

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

3.3.2021

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung aller Formen von Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus. Im Juli 2020 hat sie eine Strategie für eine Sicherheitsunion[1] angenommen, in der die Bekämpfung des Terrorismus eine der Hauptprioritäten bildet. Am 9. Dezember 2020 hat die Kommission ferner eine neue EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung[2] verabschiedet, um den EU-Rahmen durch die Verbesserung von Antizipation, Verhinderung, Schutz und Reaktion auf terroristische Bedrohungen zu stärken. Am selben Tag schlug die Kommission ferner vor, die Verordnung über die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)[3] dahin gehend zu überarbeiten, dass diese die Ermittlungen zur Terrorismusbekämpfung weiter unterstützen kann.

Parallel dazu stärkt die Kommission die Informationsinstrumente der EU für Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung und strebt die Interoperabilität der einschlägigen Systeme an. In ihrem Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion[4] ruft die Kommission dazu auf, die vereinbarten Reformen umzusetzen, um die Interoperabilität spätestens 2023 zu gewährleisten.

In dem neuen Migrations‐ und Asylpaket[5] werden Fragen des Grenzmanagements behandelt sowie die interne und die externe Dimension der Migrationspolitik zusammengeführt. Die Legislativvorschläge sind Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Nach Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[6] hat jede Person das Recht auf Gedanken-, Gewissens‐ und Religionsfreiheit. Die Kommission führt einen Dialog mit Kirchen, religiösen Vereinigungen und Gemeinschaften sowie weltanschaulichen Gemeinschaften einschließlich Vertretern des Islam[7]. Außerdem hat sie einen EU-Aktionsplan gegen Rassismus[8] angenommen, um eine echte Union der Gleichheit zu verwirklichen.

[1] COM(2020) 605 final.

[2] COM(2020) 795 final.

[3] COM(2020) 796 final.

[4] COM(2020) 797 final .

[5] COM(2020) 609 final.

[6] https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

[7] Weitere Informationen sind abrufbar unter https://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=50189

[8] COM(2020) 565 final.