1. Wie wird im Rat die Bitte Griechenlands bewertet, keine sogenannten Flüchtlinge aus dem Lager in Moria in den Mitgliedstaaten aufzunehmen, da die erfolgte Brandstiftung sonst Nachahmer findet?
2. Wie wird die Rolle Deutschlands während seiner Ratpräsidentschaft bewertet, wonach Vertreter der deutschen Bundesregierung immer wieder betonten, dass sich 2015 nicht mehr wiederholen darf, da durch die Entscheidung der Bundeskanzlerin, damals sogenannte Flüchtlinge aus Ungarn nach Deutschland einreisen zu lassen, ein „Pull-Faktor“ erheblichen Ausmaßes entstanden ist?
3. Welche Initiativen verfolgt der Rat zur Bekämpfung von Fluchtursachen, damit Menschen gar nicht erst ihre Herkunftsländer verlassen und es nicht zu einem Ansturm an den Außengrenzen der EU kommt?
Antwort
15.12.2020
Zur ersten Frage: Dem Rat ist ein solcher Antrag Griechenlands nicht bekannt. Da es keinen EU-Rechtsrahmen gibt, basieren die Überstellungen von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, von Mitgliedstaaten, die einer Belastung ausgesetzt sind, in andere Mitgliedstaaten (Umsiedlung) auf freiwilligen Beiträgen. Derzeit werden unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern aus Griechenland in eine Reihe von Mitgliedstaaten umgesiedelt, die der Umsiedlung dieser Gruppen zugestimmt haben.
Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament am 23. September ein neues Migrations‐ und Asylpaket sowie eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, darunter einen Vorschlag für eine Verordnung über Asyl‐ und Migrationsmanagement[1]. Sie schlägt die Einrichtung eines neuen Solidaritätsmechanismus vor, mit dem eine Teilung der Verantwortung gewährleistet und die Mitgliedstaaten unterstützt werden sollen, die mit Migrationsdruck konfrontiert sind. Der Rat hat die Arbeit an diesen Vorschlägen bereits aufgenommen.
Was die zweite Frage betrifft, so hat der Rat die von dem Herrn und der Frau Abgeordneten aufgeworfene Frage nicht erörtert, und es ist nicht Sache des Rates, zu öffentlichen Erklärungen von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen.
Was die dritte Frage anbelangt, so ist eines der wichtigsten Instrumente, über das die EU verfügt, der Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika (EUTF Afrika). Dieses Instrument wurde 2015 geschaffen, um die Ursachen von Instabilität, Vertreibung und irregulärer Migration anzugehen und zu einem besseren Migrationsmanagement beizutragen. Programme im Rahmen des EUTF Afrika werden in sechsundzwanzig Partnerländern in drei Regionen Afrikas durchgeführt: in der Sahelzone und im Tschadseebecken, am Horn von Afrika und im Norden Afrikas. Über den EUTF werden nun 246 Programme finanziert; seit seiner Einrichtung im Jahr 2015 wurden dafür insgesamt etwa 4,8 Milliarden EUR aufgebracht.
[1] COM(2020) 610 final.