Demokratie und Grundwerte

Wir wollen Deutschland reformieren und an die Prinzipien und Wurzeln anknüpfen, die erst zu seinem Wirtschaftswunder und dann zu seinem jahrzehntelangen sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg geführt haben.

Deutschlands Staatsapparat hat inzwischen ein ungutes Eigenleben entwickelt. Die Machtverteilung entspricht nicht mehr den Grundsätzen der Gewaltenteilung. Zudem ist der öffentliche Sektor über sachgerechte Grenzen hinausgewuchert. Die staatlichen Organe wieder an ihren Auftrag zu binden und den Staat an seine Kernaufgaben zu erinnern, ist wesentlicher Teil unserer Politik.

Spätestens mit den Verträgen von Schengen (1985), Maastricht (1992) und Lissabon (2007) hat sich die unantastbare Volkssouveränität als Fundament unseres Staates als Fiktion herausgestellt.

Heimlicher Souverän ist eine kleine, machtvolle politische Führungsgruppe innerhalb der Parteien. Sie hat die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu verantworten. Es hat sich eine politische Klasse von Berufspolitikern herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Es handelt sich um ein politisches Kartell, das die Schalthebel der staatlichen Macht, soweit diese nicht an die EU übertragen
worden ist, die gesamte politische Bildung und große Teile der Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen in Händen hat.

Nur das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland kann diesen illegitimen Zustand beenden.

1.1 Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild

Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland einzuführen. Wir wollen dem Volk das Recht geben, über vom Parlament beschlossene Gesetze abzustimmen. Dieses Recht würde in kürzester Zeit präventiv mäßigend auf das Parlament wirken und die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen nachhaltig eindämmen. Zudem würden die Regelungsinhalte sorgfältiger bedacht, um in Volksabstimmungen bestehen zu können. Auch Beschlüsse des Parlaments in eigener Sache, beispielsweise über Diäten oder andere Mittelzuweisungen, würden wegen der Überprüfungsmöglichkeit der Bürger maßvolle Inhalte haben. Gesetzesinitiativen aus dem Volk haben eigene Gesetzesvorlagen zum Gegenstand und können durch die Stimmbürger angestoßen werden.

Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Das Volk muss das Recht haben, auch initiativ über Änderungen der Verfassung selbst zu beschließen. Besonders der Abgabe nationaler Souveränität an die EU und andere internationale Organisationen über die Köpfe der Bürger hinweg ist hierdurch der Riegel vorgeschoben. Das deutsche Volk ist ebenso mündig wie das der Schweizer, um ohne Einschränkung über jegliche Themen direkt abzustimmen. Eine natürliche Schranke ergibt sich durch Grundsätze des Völkerrechts.

Die Schweizer Erfahrung belegt, dass sich die Bürger gemeinwohlorientierter verhalten als Berufspolitiker, selbst wenn Eigeninteressen damit kollidieren. Macht- und interessengetriebene Entscheidungen sind eher in rein repräsentativen Demokratien zu beobachten.

Abstimmungsfragen finanzieller Natur sind ausdrücklich erlaubt. Deutschland steht in einigen gesellschaftlichen Themen vor elementaren politischen Weichenstellungen. Die Verantwortung hierfür kann und darf keine Regierung ohne eine unmittelbare Befragung der Bürger übernehmen. Die Einführung von Volksabstimmungen nach Schweizer Modell ist für die AfD deshalb nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen.

1.2 Schlanker Staat für freie Bürger

Der Staat ist für den Bürger da, nicht der Bürger für den Staat. Nur ein schlanker Staat kann daher ein guter Staat sein. Erforderlich ist ein vom Staat garantierter Ordnungsrahmen, in dem sich die Bürger frei entfalten können. Die ständige, vielfach ideologiegetriebene Expansion der Staatsaufgaben stößt an finanzielle und faktische Grenzen. Sie bedroht inzwischen den Kerngehalt der elementaren Freiheitsrechte der Bürger. Der Staat hat sich verzettelt. Es bedarf neuer Konzentration auf die vier klassischen Gebiete: Innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung.

Aufgaben jenseits dieser vier Kerngebiete bedürfen besonderer Rechtfertigung. Wir wollen prüfen, inwieweit vorhandene staatliche Einrichtungen durch private oder andere Organisationsformen ersetzt werden können. Die gewaltige demografische Problemlage, die uns in Deutschland bevorsteht, wird uns zu einem veränderten Staatsverständnis zwingen.

Grundlage unserer politischen Überzeugungen ist ein differenziertes Menschenbild, das sich der Freiheitschancen, aber auch der Gefährdungen des Menschen stets bewusst bleibt. Wir glauben nicht an die Verheißungen politischer Ideologien oder an die Heraufkunft eines besseren, eines ‚Neuen Menschen‘. Eine Geschichtsphilosophie, die von einer Höherentwicklung der individuellen menschlichen Moral ausgeht, halten wir für anmaßend und gefährlich.

Die geschichtliche Entwicklung bleibt unabgeschlossen und offen für überraschende Wendungen und Aufbrüche, aber auch für Krisen und Katastrophen. Insofern wird es auch niemals ein ‘Ende der Geschichte‘ geben, also eine Situation, in der Politik gänzlich aufhört und das Ringen um den richtigen politischen Weg überflüssig wird. Freiheit, Stabilität und wirtschaftliches Wohlergehen müssen in jeder Generation aufs Neue errungen und gesichert werden.

Eine realistische Politik sollte sich der Unvollkommenheit und Vorläufigkeit ihrer möglichen Ergebnisse stets bewusst bleiben. Sie sollte einkalkulieren, dass kein noch so kluger politischer Akteur eine vollständige Kenntnis der Bedingungen und Möglichkeiten seines Handelns erlangen kann. Die auf vielen Politikfeldern durch die etablierten Parteien propagierte Alternativlosigkeit vermeintlicher Sachzwänge halten wir für in hohem Maße demokratie- und rechtsstaatsgefährdend.

Rechtsstaatsprinzip und Vertragstreue sowie demokratische Legitimation haben für uns Vorrang vor kurzfristigem Aktionismus und wahlwirksamer Effekthascherei. Als ‚Partei des gesunden Menschenverstandes‘ setzen wir auf das politische Urteilsvermögen und die Verantwortungsbereitschaft der mündigen Bürger. Richtschnur unseres Handelns ist die Grundüberzeugung, dass die Bürger das politische Geschehen so weit wie möglich selbst bestimmen können sollen.

1.3 Die Gewaltenteilung gewährleisten

Der Staat Bundesrepublik Deutschland ist nach der deutschen Verfassungstradition von 1848, 1871 und 1919 im Grundgesetz von 1949 als Rechtsstaat mit Gewaltenteilung angelegt. Die Gewaltenteilung – eine staatstheoretische Grundlage jeder modernen Demokratie – ist jedoch durch zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen erheblich beeinträchtigt. Es geht dabei im Kern um die wechselseitige Kontrolle der legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen eines Staates. Ihr Ziel ist es, überbordende unkontrollierte Ausübung von Staatsgewalt zu verhindern. Minister als Abgeordnete in Parlamenten, welche die Exekutive kontrollieren sollen, und ehemalige Politiker auf Richterstühlen sind mit dem urdemokratischen Konstruktionsprinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar. Das gleiche gilt für parteipolitische Netzwerke, sofern diese über persönliche Beziehungen der Amts- und Funktionsträger die wechselseitige Machtkontrolle der Gewalten behindern oder aushöhlen.

1.4 Trennung von Amt und Mandat

Der schwerwiegendste Verstoß gegen die Gewaltenteilung findet derzeit dadurch statt, dass die Exekutive (vollziehende Gewalt) als Regierung nicht von der Legislative (gesetzgebende Gewalt, Parlament) personell getrennt ist. Die AfD will hier gegensteuern. Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament – dem Prinzip der Gewaltenteilung folgend – sein Beamtenverhältnis ruhen lassen. Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt. Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind ersatzlos abzuschaffen. Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein. Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten. Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein. Beamten- und Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG). Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden. Ämterpatronage ist unter Strafe zu stellen.

1.5 Macht der Parteien beschränken

Parteien sollen am politischen System mitwirken (Art. 21 Abs. 1 GG), es aber nicht beherrschen. Die Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates gefährden unsere Demokratie. Diese Allmacht ist Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit und nicht zuletzt auch Wurzel der gesellschaftsschädigenden Politischen Korrektheit und des Meinungsdiktats in allen öffentlichen Diskursen. Nur direkt- demokratische Entscheidungen des Volkes können die Parteien wieder in das demokratische System integrieren. Die Abgeordneten unserer Parlamente haben ihre Funktion als Mandatare der Bürger verloren. Ihre Loyalität gilt zuerst der politischen Partei, der sie angehören. Von ihr erhalten sie ihre Wahlchancen und ihre Wahl sichert typischerweise ihren Lebensunterhalt. Mit dieser Abhängigkeit von der Partei geht die Entfremdung vom Wähler einher.

1.5.1 Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen

Die Parteienfinanzierung muss verfassungskonform auf einen angemessenen Umfang begrenzt werden. Bis 1959 gab es in der Bundesrepublik keine staatliche Finanzierung der Parteien. Ab 1959 wurde das Institut der sogenannten Wahlkampfkostenerstattung geschaffen. Inzwischen ist durch das Parteiengesetz ein Finanzierungssystem unter dem Begriff der „staatlichen Teilfinanzierung” entstanden. Danach haben die Parteien einen rechtlichen Anspruch auf jährlich wiederkehrende Zahlungen. Diese betrugen im Jahr 2015 159,2 Millionen EURO. Zusätzlich haben die Abgeordneten der Parlamente Ansprüche auf Mitarbeiterpauschalen, zum Beispiel jeder Bundestagsabgeordnete auf 20.000 EURO pro Monat. In 2015 bedeutet dies allein für den Bundestag jährliche Kosten in Höhe von 172 Millionen für ca. 7.000 Mitarbeiter. Darüber hinaus werden ohne gesetzliche Grundlage den Fraktionen des Bundestages Finanzmittel zur Verfügung gestellt für sogenannte wissenschaftliche Beratung, in 2015 in Höhe von 83 Millionen EURO. Ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen gibt es noch die juristische Konstruktion sogenannter parteinaher Stiftungen. Dabei handelt es sich um Vereine, die durch jährliche Direkt-Zuweisungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert werden, im Jahr 2015 in der Grundförderung mit 95 Millionen EURO.

Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes System, bei dem den Parteien ein Vielfaches der Mittel zufließt, welche im Parteiengesetz eigentlich als Höchstbetrag festgelegt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind sowohl die Form dieser Finanzierung wie die Höhe der fließenden Mittel als verfassungswidrig einzustufen.

Die verdeckte Parteienfinanzierung ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen EURO aus, also das Vierfache der eigentlichen – verfassungsgerichtlich gedeckelten – Parteienfinanzierung.

Die AfD will, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird. Oberster Maßstab für die Neuregelung ist eine transparente und summenmäßig begrenzte Zuschuss-Finanzierung ausschließlich an die Parteien nach Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Alle Mittel der Parteienfinanzierung sind entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe zu unterwerfen. Die Feststellungen des Rechnungshofes sind der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen. Ferner soll den deutschen Parteien die Beteiligung an Unternehmen sowie die Annahme von Firmen-Spenden verboten werden.

1.5.2 Freie Listenwahl und freies Mandat

Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Laufe der Zeit immer trickreicher ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes zu minimieren. Mit der nach Grundgesetz und Bundeswahlgesetz deklarierten Personenwahl ist es nicht weit her. Dem Wähler werden starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt. Die Erststimme hat auf die konkrete personelle Besetzung des Parlaments eine nur geringe Auswirkung. In Wahrheit wird über die „sicheren Listenplätze” die Zusammensetzung der Parlamente durch die Parteien gesteuert.

Die AfD strebt eine Neugestaltung des Wahlsystems an, die dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgibt und das „Freie Mandat“ der Abgeordneten stärken soll. Wir treten für die „freie Listenwahl“ bei Landtags- und Bundestagswahlen ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten.

Die AfD will zudem künftig die Erringung eines Abgeordnetenmandates an eine festgesetzte Soll-Zahl von Wählerstimmen knüpfen. Im Falle einer niedrigen Wahlbeteiligung bedeutet dies eine Verkleinerung der Parlamente.

1.5.3 Verkleinerung des Bundestages

Wir dringen ferner auf eine deutliche Verkleinerung des Bundestages und der Länderparlamente. Eine Reduzierung der Zahl von derzeit etwa 2.500 Parlamentariern und der mit dieser einhergehenden Verwaltung würde zu einer enormen Kosteneinsparung und Erhöhung der Arbeitsqualität führen. Ein Bundestagsabgeordneter vertritt etwa 128.000 Einwohner, in den USA beträgt das Verhältnis im Vergleich 1:600.000. Für den Bundestag erachten wir die vom Bund der Steuerzahler vorgeschlagene Zahl von 471 Parlamentariern als Obergrenze für völlig ausreichend.

1.5.4 Wider das Berufspolitikertum: Amtszeit begrenzen

Die sich fortsetzende Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen dem Volk und der sich herausgebildeten politischen Klasse vergrößert. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und verwerflicher Lobbyismus sind die Folge.

Die Amtszeitbegrenzung von Mandatsträgern kann dieser gesellschaftsschädigenden Entwicklung entgegenwirken und das Machtmonopol der Parteien beschneiden. So können wir unser Ideal des Bürgerabgeordneten wiederherstellen.

Konkret fordern wir eine Amtszeitbegrenzung für Abgeordnete auf höchstens vier Legislaturperioden. Diese Regelung gilt nicht für direkt gewählte Abgeordnete.

1.5.5 Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk

Derzeit wird der Bundespräsident in der Bundesversammlung vorgeschlagen und gewählt. Diese besteht zur einen Hälfte aus den Mitgliedern des Bundestages und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern, die aus den Parlamenten der Bundesländer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurden. Die Auswahl des Kandidaten findet hinter verschlossenen Türen durch Absprachen der Parteien statt. Um die Wahl des Bundespräsidenten transparenter und parteienunabhängiger zu machen, bedarf es einer Änderung des Art. 54 des Grundgesetzes für die Direktwahl durch das Volk.

1.6 Lobbyismus eindämmen

Wir wollen, dass Bundestagsabgeordnete ihre volle Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit widmen. Das Mandat darf nicht unter bezahlten Nebentätigkeiten leiden. Der überbordende Lobbyismus in Brüssel und Berlin muss eingedämmt werden.
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten haben ein für unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen. Der Umfang der Nebentätigkeiten vieler Abgeordneter führt zwangsläufig zu Abstrichen bei ihrer parlamentarischen Aufgabenerledigung. Viele Abgeordnete nutzen ihr politisches Mandat, um sich lukrative Nebentätigkeiten zu beschaffen mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.
Der größte Schaden für unsere Demokratie jedoch entsteht dadurch, dass ein Großteil der Nebentätigkeiten im Dunstkreis des Lobbyismus oder gar der Korruption anzusiedeln ist. Aus guten demokratischen Gründen wollen wir die Regelungen der Nebentätigkeiten für Parlamentarier und zur Abgeordnetenbestechung deutlich verschärfen. Abgeordnete dürfen ausschließlich eine früher ausgeübte Tätigkeit in angemessenem Umfang fortführen. Die AfD legt bereits heute im § 19 Absatz 2 der Satzung für ihre eigenen Mitglieder strenge Regelungen fest. Ferner setzen wir uns für ein Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein, das vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien standhält. Das Ziel ist, den Lobbyismus zu kontrollieren, die Transparenz der Nebentätigkeiten herzustellen und die Arbeitsqualität des Parlaments zu sichern. Die Arbeit von Organisationen, die sich die Kontrolle des Lobbyismus zum Ziel gesetzt haben, begrüßen wir insoweit ausdrücklich.

1.6.1 Private Rentenvorsorge für Parlamentarier

Ebensolchen Reformbedarf sehen wir bei der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten. Sie haben sich ein Pensionssystem geschaffen, das keine eigenen Beitragsleistungen vorsieht. Nach einem halben Arbeitsleben (27 Jahre) haben die Parlamentarier bereits den Maximalanspruch von derzeit 6.130 EURO erreicht, im Vergleich hierzu erhält ein Arbeitnehmer mittleren Einkommens nach 43 Berufsjahren und jahrelanger Rentenbeitragszahlungen eine Bruttomonatsrente von unter 1.200 EURO. Die AfD möchte das kostspielige und den Steuerzahler übermäßig belastende Versorgungsmodell der Abgeordneten grundlegend reformieren und z. B. die Parlamentarier auf eine private Rentenvorsorge verweisen.

1.6.2 Einführung eines Straftatbestandes der Steuerverschwendung

Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft wird, bleibt die – ebenso gemeinwohlschädigende – Steuerverschwendung straffrei. Skandalöse Baukostenüberschreitungen, unsinnige Beschaffungsmaßnahmen und verschwenderische Prestige-Projekte von Amtsträgern und Behördenleitern bleiben aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage weitgehend straffrei. Die AfD will einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen. Die Regelung soll die Rechte der Steuerzahler stärken und die Bestrafung von groben Fällen der Steuergeldverschwendung durch Staatsdiener und Amtsträger ermöglichen.