Europa und Euro
Die große Vielfalt der verschiedenen nationalen und regionalen kulturellen Traditionen macht das Besondere unseres Kontinents aus.
Wir sind dagegen, die EU in einen zentralistischen Bundesstaat umzuwandeln. Stattdessen treten wir dafür ein, die EU zurückzuführen zu einer Wirtschafts- und Interessengemeinschaft souveräner, lose verbundener Einzelstaaten in ihrem ursprünglichen Sinne. Wir wollen in Freundschaft und guter Nachbarschaft zusammenleben.
Wir lehnen die „Vereinigten Staaten von Europa“ ebenso ab wie eine EU als Bundesstaat, aus der kein Austritt mehr möglich ist. Unser Ziel ist ein souveränes Deutschland, das die Freiheit und Sicherheit seiner Bürger garantiert, ihren Wohlstand fördert und seinen Beitrag zu einem friedlichen und prosperierenden Europa leistet.
Sollten sich unsere grundlegenden Reformansätze im bestehenden System der EU nicht verwirklichen lassen, streben wir einen Austritt Deutschlands oder eine demokratische Auflösung der Europäischen Union und die Neugründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft an.
2.1 Ein Europa der Vaterländer
Wir stehen für die Freiheit der europäischen Nationen von fremder Bevormundung. Rechtsstaatliche Strukturen, wirtschaftlicher Wohlstand und ein stabiles, leistungsgerechtes Sozialsystem gehören in die nationale Verantwortung.
Wir unterstützen Strukturreformen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Staaten zu stärken, wenden uns jedoch entschieden gegen eine Transferunion und zentralistische Tendenzen.
Die Politik in Europa ist durch eine schleichende Entdemokratisierung gekennzeichnet, die EU ist zu einem undemokratischen Konstrukt geworden, dessen Politik von demokratisch nicht kontrollierten Bürokratien gestaltet wird. Damit die Staaten Europas wieder zu Leuchttürmen für Freiheit und Demokratie in der Welt werden können, ist eine grundlegende Reform der EU erforderlich.
2.2 Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückgeben
Die politischen Eliten haben mit dem Vertrag von Maastricht 1992 und besonders mit dessen Veränderung in Lissabon 2007 den Versuch unternommen, die EU unumkehrbar zu einem Staat fortzuentwickeln. Dies geschah trotz der Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden von 2005. In beiden Ländern hatten die Bürger den sogenannten Verfassungsvertrag zur Gründung eines europäischen Großstaates abgelehnt. Die politische Führung der großen EU-Länder will dieses Projekt jedoch gegen den offenkundigen Mehrheitswillen der Völker in der EU auf Biegen und Brechen durchsetzen. Wir fordern im Gegenteil das Subsidiaritätsprinzip konsequent beizubehalten und Kompetenzen an die Nationalstaaten zurückzugeben.
Die Vision eines europäischen Großstaates läuft zwangsläufig darauf hinaus, dass die EU-Einzelstaaten, mit den sie tragenden Völkern, ihre nationale Souveränität verlieren. Aber nur die nationalen Demokratien, geschaffen durch ihre Nationen in schmerzlicher Geschichte, vermögen ihren Bürgern die nötigen und gewünschten Identifikations- und Schutzräume zu bieten. Nur sie ermöglichen größtmögliche individuelle und kollektive Freiheitsrechte. Nur sie können diese hinreichend sichern. Die Versprechen, durch multinationale Großstaaten und internationale Organisationen einen Ersatz für funktionierende demokratische Nationalstaaten zu schaffen, werden nicht eingehalten und sind nicht einhaltbar. Es handelt sich dabei um ideengeschichtlich alte Utopien. Sie zu realisieren, hat stets großes Leid über die Menschen gebracht. Stabile demokratische Nationalstaaten sind das Fundament einer friedlichen Weltordnung. Internationale Organisationen ohne Staatscharakter, die auf freier Übereinkunft beruhen, können dabei hilfreich sein.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hat im westlichen Europa über Jahrzehnte (1957 bis 1993) zu Frieden und Prosperität beigetragen. Doch die Europäische Union hat sich im Lauf der Jahre Kompetenzen angeeignet, für die es in den europäischen Verträgen keine Grundlage gibt. Die zunehmende Zentralisierung von Hoheitsrechten und die Bestrebungen, einen europäischen Bundesstaat zu schaffen, sind irrational und nicht zukunftsfähig. Die Alternative für Deutschland lehnt diese Bestrebungen strikt ab.
Die Organe der EU, vor allem der Ministerrat, die EU-Kommission und das Parlament sind unzureichend demokratisch legitimiert. Dieser systembedingte Mangel sowie die „Bürgerferne” der Amtsträger haben das Entstehen eines überbordenden Macht- und Verwaltungsapparates begünstigt.
2.3 Bündelung gemeinsamer europäischer Interessen
Die AfD spricht sich dafür aus, in der Außenpolitik gesamteuropäische Interessen zu bündeln, ohne die Nationalstaaten in ihrer Souveränität, demokratischen Mitwirkung und Rechtsgestaltung einzuschränken. Eine formelle gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) lehnen wir ebenso ab wie einen gemeinsamen Europäischen Auswärtigen Dienst. Stattdessen setzen wir uns dafür ein, die zwischenstaatliche Abstimmung unter den europäischen Partnerländern zu intensivieren und, wo möglich, gemeinschaftlich zu agieren.
Wir befürworten ein flexibles Netzwerk europäischer Staaten, an dem jeder europäische Staat jeweils nach seinen Möglichkeiten teilnehmen kann, wie dies zum Beispiel in der Westeuropäischen Union der Fall war. Beitritte nichteuropäischer Staaten sollten aus kulturellen und geographischen Gründen nicht in Betracht gezogen werden. So lehnen wir auch den Beitritt der Türkei zur EU ab.
In der Beziehung zu außereuropäischen Staaten sind die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands zu berücksichtigen.
2.4 Volksabstimmung über den EURO
Wir fordern, das Experiment EURO geordnet zu beenden. Sollte sich der Bundestag dieser Forderung nicht anschließen, muss über den Verbleib Deutschlands im Währungsverbund eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Die heutige EURO-Zone war schon immer, und lange vor ihrer politischen Planung in den 1990er Jahren, ein Gebiet mit wirtschaftlichen, währungspolitischen und kulturellen Unterschieden. Nach allen geschichtlichen Erfahrungen hat es sich nicht für eine einheitliche, suprastaatliche Währungsunion geeignet und hätte über die Freihandelszone der EWG nicht hinausgehen dürfen. Die Einführung des EURO war von Anfang an ein rein politisches Projekt. Alle Warnungen von Ökonomen und Historikern wurden ignoriert. Seit 1999 waren die EURO-Wechselkurse der nationalen Währungen im heutigen EURO-Raum festgeschrieben, und es kam auch zu faktisch einheitlichen Zinssätzen. Damit waren den Ländern diese zwei marktwirtschaftlich zentralen, unabdingbaren Korrektive genommen, die bis 1998 die Unterschiede in der Wirtschaftskraft der EURO-Länder jahrzehntelang erfolgreich ausgeglichen hatten. Der notwendige Ausgleich von Produktivitätsunterschieden durch nominale Auf- und Abwertungen wird seitdem durch den EURO verhindert. Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Eurostaaten werden damit verringert. Die EURO-Zone ist daher seit vielen Jahren vom Durchschnitt des weltweiten Wirtschaftswachstums abgehängt. Dem Anspruch von Lissabon nach sollte sie die „dynamischste und innovativste Wirtschaftszone der Welt” werden.
Nach inzwischen siebzehn Jahren der systembedingt erzwungenen, marktfernen Währungsregulierung ist die Gemeinschaftswährung ohne ständige massive Vermögenstransfers in solche EU-Staaten, die einer Währungsunion nicht gewachsen sind, nicht mehr überlebensfähig. Der gemeinsame EURO ist eine grundlegende Fehlkonstruktion. Die durch ihn hervorgerufenen Spannungen können schon seit Beginn der Target-Salden-Ausuferung 2008 und besonders seit Beginn der EURO-„Dauerrettung“ 2010 nur noch über interventionistische, rechtswidrige, permanente und weitgehend deutsche Kredithilfen und Haftungsübernahmen oder durch EZB-Käufe (EZB = Europäische Zentralbank) von im freien Markt nicht verkäuflichen Staatsanleihen aufrecht erhalten werden. Aber diese Hilfen mittels EFSF (Europäisches Finanzaufsichtssystem), ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), OMT (Geldpolitische „Outright“- Geschäfte), Target und Bankenunion behandeln nur die Symptome und kaufen Zeit, anstatt die Ursachen für die struktur- und kostenbedingte mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die nicht tragfähige Verschuldung vieler Mitgliedsstaaten zu beheben. Die Nehmerländer der „Rettungsaktivitäten“ werden durch viel zu niedrige Zinsen animiert, Kredite aufzunehmen, die sie in dieser Höhe von privaten Marktteilnehmern nie erhalten würden.
Auf diese Weise wird die in den EU-Verträgen limitierte Schuldentragfähigkeit dieser Länder mit unabsehbaren Folgen überspannt. Die Transferzahlungen verstärken bereits aufgebaute ökonomische und politische Spannungen zwischen den Geber- und Nehmerstaaten, so dass die Kosten, den EURO-Raum zu erhalten, seinen Nutzen inzwischen weit übersteigen und die europäischen Integrationsmöglichkeiten überdehnen. Schon mittelfristig sind die politisch- realen und gegen den Willen der Mehrheit der Bürger erzwungenen Dauertransfers keinesfalls durchzuhalten. Die Kredit- und Haftungsbeträge sind auch für den Hauptgaranten Deutschland zu groß.
Die suprastaatliche EURO-Rettungspolitik verletzt in der Praxis der Staatsanleihenmärkte permanent das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB und das Verbot der Haftung für Schulden anderer Mitgliedstaaten (Art. 123 und 125 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)). Gemäß Artikel 110 Grundgesetz sowie nach geltender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Lissabon-Urteil vom 30.06.2009) gehört die Hoheit über Staatsausgaben zum „Kernbestand und unveräußerlichen Teil der staatlichen Souveränität“. EU, EZB und ESM greifen mit ihrer Rettungspolitik unzulässig in diese Souveränitätsrechte ein. Diese Politik bricht zudem alle den Wählern seit den 1990er-Jahren politisch und vertraglich gegebenen Versprechen, „niemals eine Haftung Deutschlands für Fremdschulden“ zuzulassen. Damit sind die wesentlichen Grundlagen der ursprünglichen deutschen Zustimmung zum Maastricht-Vertrag und zur EURO-Einführung entfallen.
Die EU-Politik, Hilfe an Bedingungen zu knüpfen, ist unglaubwürdig, weil es keinen Sanktionsmechanismus für ein Missachten der Auflagen gibt. Da die EURO-Zone den Fall einer Staatsinsolvenz nicht vorsieht, werden heute Kredite selbst dann nicht verweigert, wenn Auflagen für die Kreditvergabe nicht erfüllt sind. Damit sind die Geberländer immer erpressbar – ein gravierender Konstruktionsfehler der EU-Vertragspolitik.
Der EURO beschädigt das hohe Gut des friedlichen Zusammenlebens der Völker, welche die Eurokratie in diese Schicksalsgemeinschaft gezwungen hat. Seine Installation führte zu Missgunst und Streit zwischen den Nationen. Da Krisenländer unter dem Dach der Einheitswährung gezwungen sind, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch reale, „interne Abwertungen“ und eine damit verbundene energische Sparpolitik („Austeritätspolitik“) wiederherzustellen anstatt dafür eigene Währungsspielräume auszunutzen, sind innereuropäische Spannungen eine systembedingte Folge des EURO. Der EURO und die damit zusammenhängenden „Rettungsmaßnahmen“ oder gar Vorschläge für eine „EU-Wirtschaftsregierung“ sind illegitime und illegale Eingriffe in die demokratischen Entscheidungsstrukturen der beteiligten Nationalstaaten. Die bereits derzeit aufgetürmten Haftungsrisiken in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge waren zu keiner Zeit Gegenstand der Haushaltsberatungen nationaler Parlamente. Der EURO kann und darf als kontinentales Großexperiment nicht fortgeführt werden. Das Vermächtnis aus der Geschichte Europas ist der demokratische Rechtsstaat und ein friedliches Miteinander souveräner Staaten. Die Installation des EURO-Währungsraums ist geeignet, diese kulturellen Errungenschaften zu zerstören. Um dem vorzubeugen, muss das waghalsige Experiment unverzüglich abgebrochen werden.
Die AfD setzt sich dafür ein, die deutsche Mitwirkung an der wirtschaftlich und rechtlich falschen Fortsetzung dieser „Rettungs“-Politik zu beenden und bei mangelnder Einsicht der Partnerstaaten aus dem EURO-Verbund auszutreten. Alternativ zum deutschen Austritt kann eine gemeinsame geordnete Auflösung angeboten werden. Die AfD geht dabei von folgender Erkenntnis aus: Die Korrektur einer fast 20-jährigen Fehlentwicklung wird sehr schmerzhaft. Doch sie ist unvermeidbar, weil es unverantwortlich ist, in einem System zu verharren, in dem jeder weitere garantierte Kredit etwa für Griechenland mit absoluter Sicherheit verloren ist. Nach dem Grundsatz, wonach niemand schlechtem (da verlorenem) Geld gutes hinterherwirft, ist dieses Verhalten dringend geboten. Die mit diesem Ausstieg verbundenen einmaligen Kosten werden beherrschbarer und niedriger sein als die, welche ein Verbleiben im EURO-Verbund mit sich bringt. Jeder Aufschub einer solchen Problemlösung erhöht die Risiken.
Eine Bundesregierung mit AfD-Beteiligung muss das Recht in Anspruch nehmen, die Vereinbarungen über die EURO-Währungsunion zu kündigen und sich dabei auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage bzw. Vertragsvereitelung zu berufen. Ein Austritt Deutschlands aus der Währungsunion ist aus nationalem und auch europäischem Interesse zwingend erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil (1993) konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird. Deutschland wird sehr deutlich machen, dass der Austritt nicht gegen die Partnerländer gerichtet ist, sondern dass es um die Korrektur der katastrophalen Fehlentwicklung des EURO zum Wohle aller Länder der EURO-Zone geht. Generell verlieren dann alle Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Gemeinschaftswährung EURO stehen, für Deutschland ihre Gültigkeit. Der ESM vergibt sofort keine neuen Kredite mehr, die mit dem deutschen Anteil besichert sind, und er wird für Deutschland abgewickelt. Die anderen Rettungsmechanismen laufen für Deutschland aus. Zahlungen in die aktuellen Rettungsinstrumente werden auf die konkret gegebenen Zusagen begrenzt.
2.5 Keine deutsche Haftung für ausländische Banken
Wir wenden uns gegen die fortschreitende europäische Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken aus Bankgeschäften. Die „Bankenunion“ ist ebenso wie die Konzentration der Bankenaufsicht bei der EZB ein weiterer Schritt in die Haftungs- und Transferunion über die bereits in der Währungsunion bestehenden Haftungsmechanismen hinaus. Leistungsfähige Staaten (wie Deutschland) sollen noch mehr für die politischen Verfehlungen anderer EU-Länder aufkommen. Damit können jene Staaten, die schon bisher ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele verfehlt haben, mit dieser Politik fortfahren; sie setzen dabei darauf, dass die nachteiligen Folgen ihrer Politik von der EU-Gemeinschaft getragen werden, vor allem von Deutschland. Praxis war dies bisher nur bei den Staatsfinanzen (Ausgleich der Defizite durch andere). Nunmehr sollen auch die kommunal verankerten Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die private Bankenwirtschaft dieser Umverteilung unterworfen werden, der Haftung aller für alle. Geplant ist dies unter den Stichworten „Bankenunion“ und „europäische Einlagensicherung“.
Unter dem Dach der EZB ist bereits eine Aufsicht über alle betroffenen Banken geschaffen worden. Als Vorwand dient die Behauptung, Finanzkrisen und Kettenreaktionen durch einheitliche Beurteilungen besser abwehren zu können. In der Doppelrolle der intransparenten EZB sehen wir einen gravierenden Interessenkonflikt: Die Bank ist zugleich Gläubigerin und Aufsichtsbehörde der von ihr abhängigen Geschäftsbanken. Wir treten dafür ein, die nationale Souveränität über die Banken- und Finanzdienstleistungen wiederherzustellen; dieser Wirtschaftsbereich ist für ein reibungsloses Funktionieren unserer Volkswirtschaft lebenswichtig.
Deshalb verlangt die AfD, dass die deutschen Banken ihren Haftungsverbund auf die nationale Ebene begrenzen und wie bisher eigene Verbundlösungen schaffen können, die den unterschiedlichen Profilen der Banken Rechnung tragen. Diese Forderung nach Beschränkung der Bankenhaftung auf die nationale Ebene ist für die AfD nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen.
Die Bankenaufsicht muss vollständig in nationalen Händen liegen, unabhängig von vereinheitlichten EU-Standards. Die deutsche Bankenaufsicht sollte jederzeit in der Lage sein, Standards zur Eigenkapitalunterlegung von Geschäften aufzustellen und durchzusetzen.
Als Partei der sozialen Marktwirtschaft will die AfD erreichen, dass in letzter Konsequenz Insolvenzen von Banken ohne Beteiligung des Steuerzahlers möglich sind. Die Haftung für falsches oder zu riskantes Handeln von Banken darf nicht durch das Argument der „Systemrelevanz“ unterlaufen werden. Systemrelevante Banken müssen im Fall einer drohenden Insolvenz zunächst durch Verzehr des Eigenkapitals und dann durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital rekapitalisiert werden. Die fast unverzinslichen Sparguthaben und Girokontenbestände sind davon unter allen Umständen auszunehmen. Fremdkapitalgeber, Manager und Gesellschafter der Banken müssen vor Spareinlegern oder gar Steuerzahlern in Haftung treten. Handlung und Haftung müssen beieinander bleiben.
Die derzeitigen Eigenkapitalvorschriften für das Bankenwesen führen mittelfristig unweigerlich zu einer weiteren Eskalation der Bankenkrise. Deshalb fordern wir, dass Banken auch für Staatsanleihen entsprechend dem realen Risiko Eigenkapital als Risikopuffer vorhalten. Es ist untragbar, dass Griechenland-Anleihen mit einem geringeren Risiko bewertet werden als Kredite für den deutschen Mittelstand. Ferner halten wir eine deutlich erhöhte Eigenkapitalquote für Banken, Hedgefonds und „Schattenbanken“ für unerlässlich.
Bis zum Austritt aus dem Eurowährungsverbund sind die Target-2-Salden, also die Salden der nationalen Notenbanken gegenüber der EZB, einmal im Jahr auszugleichen. Auch die Kreditvergabe an Staaten wird wieder mit Sicherheiten unterlegt. Dies können auch Bodenschätze oder Rechte an ihnen sein.