Dringende Notwendigkeit von Abschreckungskampagnen zur Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleusung von Menschen

Nov 2, 2021 | Parlamentarische Anfragen

Das Kommissionsmitglied Johansson erklärte kürzlich, dass die EU die Menschen davor warnen müsse, nach Minsk zu reisen, um illegal in die EU einzureisen.[1]

Australien führt Kampagnen zur Abschreckung und zur Bekämpfung der Schleusung von Menschen durch, die auf Diasporagemeinschaften in Australien ausgerichtet sind, auf die der größte Anteil illegaler Einreisen entfällt, sowie strategische Kommunikationskampagnen, die auf potenzielle illegale Zuwanderer in Herkunfts- und Transitländern ausgerichtet sind, in deren Rahmen Botschaften vermittelt werden, die Zuwanderer davon abhalten, illegale Wege der Einreise nach Australien in Betracht zu ziehen.[2]

Mit den Kampagnen werden die Menschen über die strikten Maßnahmen der australischen Regierung gegen die Schleusung von Menschen über den Seeweg informiert und aufgeklärt und es wird hervorgehoben, wie gefährlich der Seeweg ist, welche finanziellen Risiken entstehen, wenn Geschäfte mit Menschenschleusern eingegangen werden und man deren Täuschungen und Lügen Glauben schenkt, und welche Folgen eine illegale Zuwanderung nach Australien auf dem Seeweg nach sich zieht.[3]

1. Wird die Kommission unverzüglich eine vergleichbare, weitreichende Kommunikationskampagne durchführen, die auf Diasporagemeinschaften, Transitländer und Herkunftsländer abzielt, um Migration und Schleusung von Menschen zu verhindern?[4]

2. Wird die Kommission die bewährten Verfahren aus Australien übernehmen, etwa klare, präzise Formulierungen („Sie haben ‚keine Chance‘, Europa zu Ihrem Zuhause zu machen, wenn Sie illegal einreisen“, „Sie haben ‚keinerlei Chance‘, es nach Europa zu schaffen“, und „Wenn Sie illegal einreisen, werden Sie mit einer ‚lebenslangen Einreisesperre‘ belegt“)?

3. Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um eine zeitnahe Durchführung von Abschreckungskampagnen zu ermöglichen, falls die Durchführung von Abschreckungskampagnen nach australischem Vorbild aus rechtlichen, finanziellen, praktischen oder anderen Gründen derzeit nicht möglich sein sollte?

Unterstützer[5]

[1] https://twitter.com/F2Bruxelles/status/1458828965691408390

[2] Australien arbeitet ferner mit anderen Ländern, insbesondere mit Indonesien, zusammen, um zu verhindern, dass Boote mit Asylsuchenden in Richtung Australien in See stechen.

[3] https://www.finance.gov.au/sites/default/files/2019-11/campaign-advertising-by-australian-government-departments-and-agencies-annual-report-2014-15.pdf

[4] „Pay a People Smuggler and You’ll Pay the Price“ (1999–2001); „I know Smuggling Irregular Migrants is Wrong“ (2010); „Don’t be Fooled by the Promises of People Smugglers“ (2010–2011); „No to People Smuggling“ (2010–Mai 2013); „Don’t Be Sorry“ (Januar–Mai 2013); „No Way“ you will make it to Australia; „Zero chance“ of illegal immigration: https://www.youtube.com/user/AusCustomsNews/videos

[5] Diese Anfrage wird von Mitgliedern unterstützt, die nicht mit den Verfassern bzw. Verfasserinnen identisch sind: Laura Huhtasaari (ID), Emmanouil Fragkos (ECR), Carlo Fidanza (ECR)

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

18.1.2022

Informations‐ und Sensibilisierungskampagnen zu den Risiken irregulärer Migration gehören zu den zahlreichen Maßnahmen, mit denen die irreguläre Migration nach Europa verringert werden soll. Seit 2015 hat die EU regelmäßig solche Kampagnen in wichtigen Drittländern und in Europa ausgearbeitet und ihre Zahl erhöht, u. a. durch die Stärkung der Stimme der Diasporagemeinschaften in der EU. Mehr als 15 solcher Projekte werden allein im Rahmen des Asyl-, Migrations‐ und Integrationsfonds finanziert.[1] Die Kommission plant, 2022 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für weitere derartige Kampagnen zu veröffentlichen.

Hauptziel der Anstrengungen der EU zur Prävention irregulärer Migration ist die Bereitstellung zuverlässiger und objektiver Informationen über die Risiken irregulärer Migration. Diese Informationen betreffen die Reise (Gefahren irregulärer Migration) und die Ankunft (Härten eines irregulären Aufenthaltes in der EU und der Rückkehr) sowie legale Alternativen und wirtschaftliche Möglichkeiten im Herkunftsland oder in der Herkunftsregion.

Was Informationsbereitstellung und bewährte Verfahren anbelangt, so veröffentlichte die Kommission kürzlich eine Studie über bewährte Verfahren für Kampagnen zur Sensibilisierung für irreguläre Migration[2], die darauf abzielte, gemeinsame Erkenntnisse aus der Ausarbeitung und Umsetzung von Kampagnen zusammenzutragen und zu verbreiten. In der Studie werden bewährte Verfahren aus 20 bestehenden Kampagnen vorgestellt und Wege aufgezeigt, wie Qualität und Wirksamkeit künftiger Kampagnen verbessert werden können.

[1] Beispielsweise in Côte d’Ivoire, Niger, Nigeria, Tunesien, Marokko, Mali, Guinea, Gambia, Senegal, im Westbalkan und im Horn von Afrika. Siehe alle geförderten Projekte und die geografische Abdeckung im Rahmen von AMIF-2017-AG-INFO, AMIF-2018-AG-INTE-05 und AMIF-2019-AG-CALL-04.

[2] https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/e282eddd-f985-11eb-b520-01aa75ed71a1/language-de