Errichtung einer Statue zur Verherrlichung des Kommunismus

Jul 6, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Am 20. Juni 2020 errichtete die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) in Gelsenkirchen eine umstrittene Statue des kommunistischen Parteiführers Wladimir Lenin.

In seiner Entschließung vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas wies das Europäische Parlament darauf hin, dass dass zahlreiche europäische Staaten die Verwendung nationalsozialistischer und kommunistischer Symbole verboten haben und forderte eine gemeinsame Erinnerungskultur, die die Verbrechen faschistischer, stalinistischer und anderer totalitärer und autoritärer Regime früherer Zeiten ablehnt.

Insgesamt wurden durch kommunistische Regime etwa 100 Millionen Menschen getötet, was den Kommunismus zur mörderischsten Ideologie in der Geschichte der Menschheit gemacht  [1] .

1. Ist die Kommission der Ansicht, dass die Aufstellung der Statue eines Mannes, der für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich ist und der eine Ideologie zu verherrlichen scheint, die für den Tod von schätzungsweise 100 Millionen Menschen verantwortlich ist, angemessen ist, und würde die Kommission genauso reagieren, wenn sich die Frage auf die Statue eines Nazi-Führers bezöge?

2. Wird die Kommission ihren Standpunkt zum Kommunismus und seiner Verherrlichung offen und öffentlich bekannt machen? Wenn nicht, weshalb nicht?

3. Vertritt die Kommission der Auffassung, dass sowohl nationalsozialistische als auch kommunistische Symbole in der EU verboten werden sollten? Wenn nicht, weshalb nicht?

 [1] Werth et al., The Black Book of Communism: Crimes, Terror, Repression (1997).

Antwort von Herrn Reynders im Namen der Europäischen Kommission

20.8.2020

Die Kommission verweist die Damen und Herren Abgeordneten auf ihre ausführliche Antwort[1] auf verschiedene in der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas[2] angesprochene Punkte.

Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, sich mit der heiklen und komplexen Frage des Umgangs mit den Schrecken und Verbrechen der Vergangenheit zu befassen. Wie dem Bericht der Kommission über Maßnahmen zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime entnommen werden kann, verfolgen die betroffenen Mitgliedstaaten in der Regel eine doppelte Strategie, die darin besteht, sowohl Gedenkstätten, Denkmäler und Museen zu errichten, die der Förderung des Geschichtsbewusstseins dienen, als auch Symbole mit einem Bezug zu solchen Regimes zu entfernen, um eine positive Identifikation mit der totalitären Vergangenheit zu verhindern[3].

Die Kommission kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu einer Stärkung des Geschichtsbewusstseins beitragen, indem sie Diskussionen anregt und den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren fördert. Jedes Jahr erinnert die Kommission am 23. August als europaweitem Gedenktag an die Millionen Opfer totalitärer Regimes. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, je nach ihrer eigenen Geschichte und ihren eigenen Gegebenheiten gegebenenfalls an diesem europaweiten Tag teilzunehmen.

[1] https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/spdoc.do?i=35889&j=0&l=en

[2] www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0021_EN.html

[3] COM/2010/0783 final.