Finanzierung von NGO’s in EU-Mitgliedstaaten aus dem Ausland

Feb 14, 2023 | Parlamentarische Anfragen

Laut Artikel der WELT vom 16.01.2023 finanziert die US-amerikanische NGO „Climate Emergency Fund“ elf internationale Protestgruppen, darunter die deutsche NGO „Letzte Generation“. Deren Transparenzbericht enthält jedoch keine Zahlungen dieses Absenders, laut Pressestatements gingen rund 50.000 Euro an eine mit „Letzte Generation“ zusammenhängende Initiative.[1]

  1. Wie bewertet die Kommission die fehlende Transparenz hinsichtlich der Zahlungen von ausländischen Financiers an deutsche/europäische NGO’s?
  2. Stellt diese Finanzierung durch ausländische Akteure eine Gefahr für die Demokratie dar, da deren Intention nicht bekannt ist und ausländische Akteure generell keinen Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen hierzulande nehmen dürften, insbesondere angesichts der demokratiefeindlichen, gewalttätigen Ausschreitungen von Demonstranten der „Letzten Generation“ wie zuletzt in Lützerath?
  3. Bisher wurde es durch die Kommission und das EU-Parlament stets verhindert, dass Geldwäscheregelungen auch für NGO’s gelten. Wird sich die Kommission angesichts des Korruptionsskandals dafür einsetzen, dass die Geldwäschebestimmungen zukünftig auch für NGO’s Gültigkeit haben?

[1] Quelle

Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission

25.04.2023

Die Kommission überwacht die Finanzierung nichtstaatlicher Organisationen in den Mitgliedstaaten der Union aus dem Ausland nicht.

Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 beinhaltet ein „Paket zur Verteidigung der Demokratie“. Das Paket soll Maßnahmen ergänzen, die auf EU-Ebene bereits im Zuge des Aktionsplans für Demokratie in Europa ergriffen wurden. Es wird Vorschläge enthalten, die darauf abzielen, das demokratische System der EU gegen externe Interessen zu verteidigen, um die Demokratien in der EU zu schützen und das Vertrauen zu stärken. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang der Schutz des demokratischen Umfelds in der EU vor verdeckter Einflussnahme aus dem Ausland.

Nichtstaatliche Organisationen gelten nicht als Verpflichtete im Sinne der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der internationalen Standards der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ . Nichtstaatliche Organisationen sind jedoch Kunden von Verpflichteten . Daher werden Transaktionen von nichtstaatlichen Organisationen von Verpflichteten überwacht und unterliegen somit im Falle des Verdachts auf Geldwäsche, Vortaten oder Terrorismusfinanzierung den Sorgfaltspflichten und Meldepflichten. In dem von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagenen Legislativpaket wird dieser Ansatz beibehalten. In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2005 legte die Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten und einen Verhaltenskodex für in der EU tätige nichtstaatliche Organisationen vor. Die Kommission hat im November 2022 eine Studie in Auftrag gegeben, um die Schritte zu bewerten, die die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um diesen Empfehlungen nachzukommen, und um mögliche Optionen auszuloten, um den Forderungen der Mitgliedstaaten nach einschlägigen EU-Maßnahmen nachzukommen.

Die EU ergreift auch Maßnahmen, um der potenziellen schädlichen, antidemokratischen oder polarisierenden Wirkung einer intransparenten Finanzierung aus dem Ausland entgegenzuwirken. Das Thema ist Gegenstand hochrangiger Sicherheitsdialoge mit Drittländern und internationalen Organisationen, an denen die EU teilnimmt.