Finanzielle Unterstützung für Palästinenser

Feb 14, 2023 | Parlamentarische Anfragen

Nach dem siebenfachen Mord an Israelis in einer Jerusalemer Synagoge haben Abertausende Menschen in den Palästinensergebieten ihre Freude darüber mit Autokorsos, Feuerwerk und ausgelassenem Jubeln kundgetan. Die EU unterstützt die Palästinenser zwischen 2021 und 2024 mit bis zu 1,177 Mrd. Euro.[1]

  1. Warum glaubt die Kommission, einen Staat unterstützen zu müssen, dessen Bewohner bei der letzten regulären Wahl mit der Hamas ihre Stimme mehrheitlich einer Terrororganisation gaben?
  2. Sieht die Kommission in den widerwärtigen Jubelszenen Abertausender Palästinenser ein klares Zeichen für das Scheitern ihrer Bemühungen, durch massive finanzielle Unterstützung die Entwicklung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nach westlichem Vorbild zu fördern und wenn nein, warum nicht?
  3. Wieso übt die Kommission nicht durch die Streichung aller finanziellen Unterstützung Druck auf die Hamas aus, ihre Prioritäten zu ändern und dem Terror gegen Israel abzuschwören?

[1] Quelle

Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell i Fontelles im Namen der Europäischen Kommission

19.07.2023

  1. Die EU setzt sich für eine gerechte und umfassende Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts auf der Grundlage der Zweistaatenlösung ein.
  2. Die EU tritt nachdrücklich für die Bekämpfung von Terrorismus ein und lehnt jegliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass entschieden ab. Das Feiern terroristischer Handlungen oder der Aufstachelung dazu ist in keiner Weise gerechtfertigt. Die Hamas wird seit 2001 fortlaufend auf der EU-Terroristenliste geführt. Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, haben keinen Anspruch auf EU-Mittel[1].
  3. Die EU ist nach wie vor der größte Geber für Palästina[2] und verfolgt dabei das Ziel, die Kapazitäten der Palästinensischen Behörde zu stärken und die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Lage der palästinensischen Bevölkerung zu verbessern. Die Unterstützung beruht auf den Grundsätzen der Rechenschaftspflicht, guten Regierungsführung, Transparenz, Achtung der Menschenrechte sowie auf den Werten der Vereinten Nationen und zielt darauf ab, das dauerhafte Engagement der Palästinensischen Behörde zu fördern, unter anderem im Hinblick auf die Umsetzung umfangreicher Reformen.

[1] Die Liste der betreffenden Personen und Organisationen ist unter www.sanctionsmap.eu verfügbar. Bei der EU-Sanktionskarte handelt es sich um ein IT-Instrument mit Informationen zu den Sanktionsregelungen der EU. Bitte beachten Sie, dass das Amtsblatt der Europäischen Union die offizielle Quelle des EU-Rechts ist und im Falle von Widersprüchen dessen Inhalt Vorrang hat.

[2]  Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.