Aus mehreren Berichten geht hervor, dass Geheimdienste der US-Regierung nahelegen, Friedensverhandlungen mit Russland aufzunehmen, damit ein dritter Weltkrieg verhindert wird. Diesen Berichten ist außerdem zu entnehmen, dass Friedensverhandlungen notwendig sind und den strategischen Interessen der USA dienen[1]. Eine solche Forderung wird auch von Donald Trump unterstützt.
1. Ist die Kommission bereit, Friedensverhandlungen mit Russland aufzunehmen und die Ukraine nachdrücklich aufzufordern, sich konstruktiv an diesen Verhandlungen zu beteiligen?
2. Ist sie bereit, unverzüglich jegliche militärische und finanzielle Unterstützung für die Ukraine einzustellen, damit diese Friedensverhandlungen beginnen können?
3. Teilt die Kommission die Auffassung der Rand Corporation, wonach Frieden notwendig sowie den strategischen Interessen der USA und auch der EU dienlich ist?
[1] https://rand.org/content/dam/rand/pubs/perspectives/PEA2500/PEA2510-1/RAND_PEA2510-1.pdf.
Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell i Finteles im Namen der Europäischen Kommission
8.3.2023
Es ist Sache der Ukraine, über die tatsächlichen Bedingungen für die Verhandlungen zu entscheiden. Die EU unterstützt die Initiative von Präsident Selenskyj für einen gerechten Frieden auf der Grundlage der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, wie sie durch die Charta der Vereinten Nationen (VN) geschützt sind.
Die EU unterstützt echte Verhandlungsbemühungen zur Beendigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dies ist jedoch ein von Russland bewusst angestoßener Krieg, und Russland hat bisher keine Verhandlungen eröffnet. Russland ist entschlossen, seinen Krieg und sein Ziel, die Staatlichkeit und Unabhängigkeit der Ukraine zu untergraben, weiterzuverfolgen.
Russland könnte seine Aggression beenden, wenn es alle seine Truppen und militärische Ausrüstung aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen zurückziehen würde. Die Ukraine übt ihr inhärentes Recht auf Selbstverteidigung gegen den Angriffskrieg Russlands im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, aus mit dem Ziel, die volle Kontrolle über ihr Hoheitsgebiet innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederzuerlangen.
Mit seinem Krieg gegen die Ukraine verstößt Russland eklatant gegen die Charta der Vereinten Nationen und untergräbt die Grundlagen der regelbasierten internationalen Ordnung. Daher liegt es im höchsten Interesse der EU, die Ukraine weiterhin umfassend zu unterstützen, bis sie sich durchsetzt, und ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden erreicht werden kann. Die EU wird die Ukraine in enger Abstimmung mit gleichgesinnten Partnern weiterhin mit politischer, finanzieller, militärischer und humanitärer Hilfe unterstützen, solange dies erforderlich ist.