Maßnahmen zur Unterstützung von Familien

Sep 14, 2023 | Parlamentarische Anfragen

Ylva Johansson hat seit ihrer Ernennung zur Kommissarin für Inneres im Jahr 2019 bei zahlreichen Gelegenheiten argumentiert, dass Europa „Migration brauche“, um den Arbeitskräftemangel und das Problem der alternden Bevölkerung anzugehen. Das von der Kommission 2020 vorgeschlagene neue EU-Migrations- und Asylpaket basiert unmittelbar auf dem Standpunkt, dass für ein florierendes Europa mehr „legale Migration“ erforderlich sei.

Die Hauptaufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Europäerinnen und Europäer zu wahren. Kommissarin Johansson sollte sich laut ihrem Mandatsschreiben unter der Leitung des für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständigen Vizepräsidenten nicht nur mit migrationsbezogenen Themen beschäftigen, sondern auch mit der inneren Sicherheit.

1)    Bedenkt die Kommission, dass der Arbeitskräftemangel auch durch die Förderung einer höheren Geburtenrate in Europa angegangen werden könnte?

2)    Beabsichtigt die Kommission, angesichts der demografischen Krise in Europa eine höhere Geburtenrate zu fördern? Falls nicht, warum nicht?

3)    Die Kommission setzt sich sehr für LGBTQI+-Rechte und Regenbogenfamilien ein. Zieht sie Maßnahmen in Erwägung, mit denen Mutterschaft gefördert und erleichtert wird sowie traditionelle größere Familien unterstützt und gefördert werden, da auch diese Teil der „europäischen Lebensweise“ sein sollten?

Antwort von Vizepräsident Šuica im Namen der Europäischen Kommission

13.9.2023

Dem Bericht der Kommission zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa 2023[1] zufolge wird der Arbeitskräftemangel durch konjunkturelle Faktoren und strukturelle Determinanten beeinflusst, wie dem Rückgang der Erwerbsbevölkerung aufgrund demografischer Trends. Die Gründe für die demografische Entwicklung sind vielschichtig.[2] Eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen ist eine persönliche Entscheidung.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Schaffung günstiger sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen, die es dem Einzelnen ermöglichen, sein Familienleben zu planen. Beispiele für Instrumente auf EU-Ebene sind die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben[3] und die Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen[4], die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung[5], die Europäische Garantie für Kinder[6], die Empfehlung des Rates zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung[7], die Unterstützung für Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und die Empfehlung des Rates für ein angemessenes Mindesteinkommen[8].

Die Kommission setzt sich für den Schutz der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte aller Familien ein.[9]

[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3704

[2] https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=88&eventsId=2057&furtherEvents=yes

[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32019L1158

[4] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31992L0085

[5] https://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=26014&langId=de

[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32021H1004

[7] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022H1220%2801%29

[8] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023H0203%2801%29

[9] https://commission.europa.eu/aid-development-cooperation-fundamental-rights/your-rights-eu/eu-charter-fundamental-rights_de