Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung P-003064/2023/rev.1
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Marcel de Graaff (NI), Joachim Kuhs (ID), Francesca Donato (NI), Bernhard Zimniok (ID), Sergio Berlato (ECR)
Am 4. Oktober 2023 ersuchten mehrere Mitglieder des Europäischen Parlaments die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in einem formellen Antrag darum, die Handelszulassungen für die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (Pfizer) und Spikevax (Moderna) unverzüglich auszusetzen.
Vor kurzem haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (Francesca Donato, Marcel de Graaff, Virginie Joron, Sergio Berlato, Mislav Kolakušić, Sylvia Limmer und Cristian Terheș) der Kommission eine schriftliche Anfrage (P-002869/2023[1]) übermittelt, in der sie den Widerruf der vorgenannten Zulassungen fordern.
1. Wird die Kommission ihre COVID-19-Impfkampagnen unverzüglich aussetzen, bis die EMA über den oben genannten Antrag entschieden hat?
2. Wird die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, alle Impfkampagnen unverzüglich auszusetzen, bis die EMA über den oben genannten Antrag entschieden hat?
Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission
19.12.2023
Die Kommission erläuterte bereits in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage P-002869/2023[1], warum sie nicht beabsichtigt, die Zulassungen von Comirnaty und Spikevax zu widerrufen.
Umfangreiche Daten aus der beispiellosen Corona-Impfkampagne von 2021 bis heute zeigen, dass der Nutzen dieser Impfstoffe ihre Risiken nach wie vor überwiegt, wobei die Nebenwirkungen in der Regel leicht und kurzlebig sind. Zu den schwerwiegenderen, sehr seltenen mutmaßlichen Nebenwirkungen gehören Myokarditis und Perikarditis. Diese sind jedoch auch als Komplikationen einer COVID-19-Infektion bekannt; sie treten nach einer COVID-19-Infektion sogar sehr viel häufiger auf als nach einer Impfung[2].
COVID-19 stellt nach wie vor eine Bedrohung für die Gesundheit dar: Das Virus kann schwere Krankheiten und sogar Todesfälle verursachen. Daher müssen den Mitgliedstaaten unbedingt Impfstoffe zur Verfügung stehen, insbesondere für gefährdete Bevölkerungsgruppen.
Am 31. Oktober 2023 hat die Kommission den an Nuvaxovid XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff zugelassen, den ersten angepassten Impfstoff auf Proteinbasis, der für die Impfkampagne in diesem Herbst und Winter zugelassen wurde.
Im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur[3][4] wird die Kommission ihre an die Bediensteten der EU-Organe gerichteten COVID-19-Impfkampagnen nicht aussetzen.
Die nationalen Impfkampagnen fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; die Kommission kann nicht in diese nationalen Kampagnen eingreifen. In jedem Mitgliedstaat sind die nationalen beratenden Impffachausschüsse (NITAG) dafür zuständig, zu entscheiden, wer in ihrem Mitgliedstaat geimpft werden sollte und wann, wobei Faktoren wie Infektionsraten und Anzahl der Krankenhauseinweisungen sowie das Risiko für gefährdete Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt für Grippeimpfstoffe, die ebenfalls für die gesamte Bevölkerung zugelassen sind.
[1] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2023-002869_DE.html
[2] https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/71/wr/mm7114e1.htm
[3] https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/comirnaty-h-c-005735-ii-0183-epar-assessment-report-variation_en.pdf
[4] https://www.ema.europa.eu/en/documents/variation-report/spikevax-previously-covid-19-vaccine-moderna-h-c-005791-ii-0111-g-epar-assessment-report-variation_en.pdf