Sogenannte Flüchtlinge und ihre steuergeldfinanzierte Unterbringung auf Kreuzfahrtschiffe

Jul 2, 2017 | Parlamentarische Anfragen

Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley (SPD), schlug vor, sogenannte Flüchtlinge, zum Beispiel von den griechischen Inseln, auf einem Kreuzfahrtschiff aufzunehmen, die Kommission lehnte dieses Vorhaben jedoch zunächst ab [1] .

Aufgrund der Corona-Politik der Außengrenzländer wie Italien sollen nun doch sogenannte Flüchtlinge von Schlepperbooten auf Kreuzfahrtschiffe verbracht worden sein, um dort in Quarantäne zu verbleiben und anschließend auf das Festland zu gelangen.

1. Hat die Kommission ihre Position geändert, keine sogenannten Flüchtlinge auf Kreuzfahrtschiffen unterzubringen, und wenn ja, wieso hat sie ihre Position geändert, oder falls nein, wie beurteilt die Kommission die Unterbringung auf Kreuzfahrtschiffen auf Veranlassung nationaler Regierungen entgegen der Entscheidung der Kommission?

2. Inwiefern ist der Kommission der Umfang dieser Unterbringung von sogenannten Flüchtlingen auf Kreuzfahrtschiffen (Kosten in EUR, Anzahl der untergebrachen sogenannten Flüchtlinge, Anzahl der Kreuzfahrtschiffe, Hoheitsgewässer, in denen diese sich befinden) bekannt?

3. Inwiefern tragen die jeweiligen Regierungen diese Kosten durch Eigenmittel, oder beteiligt sich die EU mit direkten oder indirekten Mitteln (zum Beispiel auch über den COVID-19-Aufbaufonds oder ähnliche Maßnahmen) an diesen Kosten, und wenn ja, in welchem konkreten Umfang?

[1] https://www.welt.de/politik/ausland/article207188165/EU-Kommission-will-keine-Fluechtlinge-auf-Kreuzfahrtschiffen.html

Antwort von Frau Johansson im Namen der Europäischen Kommission

14.10.2020

Ende April 2020 beschloss die italienische Regierung, per Ausschreibung ein Fährschiff für die 14-tägige Quarantäne von Migranten und Asylsuchenden auszuwählen. Anders als im März 2020, als sich eine private Fährschiffreederei zur Aufnahme von Migranten und Asylbewerbern auf Lesbos bereit erklärte, werden Quarantäneschiffe und andere spezielle Unterbringungen für die Quarantäne von Migranten und Asylbewerbern eingesetzt, die entweder direkt von den Schiffen der Nichtregierungsorganisationen transferiert wurden, nachdem ihnen Italien als sicherer Ort zugewiesen wurde, oder eigenständig in Italien angekommen sind. Dies steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission[1], in der die Quarantäne von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Asylbewerbern, empfohlen wird, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern, sofern diese Maßnahmen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.

Derzeit gibt es drei von der italienischen Regierung angemietete Quarantäneschiffe: Die GNV Aurelia, die GNV Azzurra und die GNV Allegra. Sie befinden sich alle in italienischen Hoheitsgewässern und wurden im Anschluss an öffentliche Ausschreibungen, die auf der Internetseite des italienischen Verkehrsministeriums veröffentlicht wurden, angemietet.

Der Asyl-, Migrations‐ und Integrationsfonds (AMIF) und der Fonds für die innere Sicherheit (ISF) können Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 im Rahmen des Migrationsmanagements, die im Einklang mit den Zielen dieser Fonds stehen, finanzieren. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2021 Einzelheiten über die Verwendung der Mittel aus dem italienischen und anderen nationalen Programmen dieser Fonds erhalten.

[1] C(2020) 2516: Mitteilung der Kommission — COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl‐ und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung, 2020/C 126/02, ABl. C 126 vom 17.4.2020, S. 12.