Anfrage zu mit dem Coronavirus infizierten Asylsuchenden

Jul 3, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Laut deutschen Medienberichten [1] sind zuletzt 28 Asylsuchende auf dem Quarantäneschiff Moby Zazàsei positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie waren zuvor auf mehreren Schiffen unterwegs gewesen und vom Schiff „Sea-Watch 3“ der deutschen Organisation Sea-Watch aufgenommen worden.

1. Wieviele Asylsuchende, die seit Beginn der Corona-Krise eingereist sind, wurden positiv auf das Coronavirus getestet?

2. Wie kann die Commission sicherstellen, dass alle vom Coronavirus infizierten Asylsuchenden entsprechend getestet und die Erkrankung dadurch rechtzeitig erkannt wird, bevor sie europäischen Boden betreten?

3. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die der EU dadurch entstehen?

[1] https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/migranten-der-sea-watch-3-positiv-auf-coronavirus-getestet/

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

4.9.2020

Der Kommission liegen keine Daten über die Gesamtzahl der Asylbewerber vor, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. Für die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Kommission hält Kontakt mit den Behörden, um Bereiche zu ermitteln, in denen Unterstützung geleistet werden kann. Zudem hat die Kommission Hinweise[1] dazu gegeben, wie die Kontinuität der Asylverfahren bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit und der Grundrechte der Menschen gewährleistet werden kann.

Die Mitgliedstaaten, in denen die Asylbewerber zuerst in der EU ankommen (vor allem Griechenland, Italien, Spanien, Malta und Zypern) führen aufgrund von Risikobewertungen und wissenschaftlicher Beratung verhältnismäßige Präventions‐ und Desinfektionsmaßnahmen in den Aufnahmezentren durch. Dazu gehören unter anderem: Isolierungs‐ und Behandlungseinrichtungen, Gesundheitskontrollen und Quarantäne für Neuankömmlinge, Informationen in mehreren Sprachen, Hygienemaßnahmen, Einhaltung der Abstandsvorgaben und Umverteilung auf andere Gebiete, falls eine soziale Distanzierung nicht möglich ist. Außerdem haben die Mitgliedstaaten den Zugang der Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung erleichtert.

Aus dem EU-Haushalt können die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, die COVID-19-Ausbreitung zu erkennen und zu verhindern, auch im Zusammenhang mit Ausschiffung, Migration und Grenzmanagement, und zwar über den Asyl-, Migrations‐ und Integrationsfonds (AMIF) und den Fonds für die innere Sicherheit (ISF). Da jedoch hauptsächlich die Mitgliedstaaten für die Durchführung der nationalen Programme im Rahmen dieser Fonds zuständig sind und Informationen über die im Jahr 2020 getätigten Ausgaben erst im Februar 2021 übermitteln werden, kann die Kommission derzeit nicht angeben, welche Kosten den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit COVID-19-Tests bei Migranten entstanden sind.

[1] Mitteilung der Kommission — COVID-19: Hinweise zur Umsetzung der einschlägigen EU-Bestimmungen im Bereich der Asyl‐ und Rückführungsverfahren und zur Neuansiedlung (2020/C 126/02), C(2020) 2516 (ABl. C 126 vom 17.4.2020, S. 12) .