Einreise von als Flüchtlinge getarnten Kriminellen und Terroristen

Jul 3, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Im Jahr 2019 wurden drei Gewaltverbrecher in Italien identifiziert, die als illegale Migranten auf einem Schiff der deutschen Organisation Sea-Watch in die EU gelangt waren (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-09/sea-watch-3-libyen-folter-fluechtlinge-carola-rackete). Ein italienisches Gericht verurteilte diese drei Männer, zwei Guineer und einen Ägypter, Anfang Juni 2020 zu jeweils 20 Jahren Haft, nachdem sie eine Beteiligung der Männer an verschiedenen Gewaltverbrechen in libyschen Flüchtlingslagern bestätigt sah [1] .

1. Wieviele vergleichbare Fälle sind der Kommission bekannt, in der als Flüchtlinge getarnte Verbrecher (Terroristen, Kriminelle usw.) im Rahmen einer sogenannten Seenotrettungsorganisation in die EU gebracht wurden?

2. Sieht die Kommission einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der sogenannten Seenotrettung und einer Häufung der Terroranschläge in der EU (Brüssel, Paris, Berlin usw.) sowie einer überproportionalen statistischen Vertretung von Asylbewerbern in den Kriminalstatistiken (bspw. Deutschlands) [2] ?

3. Wie gedenkt die Kommission, für einen angemessenen Schutz der Bevölkerung der Mitgliedstaaten der EU vor derartigen Gewalttätern, Terroristen und anderen Kriminellen zu sorgen?

[1] https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/racketes-erbe/

[2] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2019/pks2019_node.html) in der EU

Antwort von Ylva Johansson im Namen der Europäischen Kommission

4.9.2020

Alle Migranten, die über griechische Inseln oder italienische Häfen ankommen, werden nach dem Hotspot-Konzept ordnungsgemäß identifiziert, registriert und mit ihren Fingerabdrücken erfasst. Ebenso werden gesundheits‐ und sicherheitspolizeiliche Kontrollen durchgeführt. Die Daten werden dann mit den einschlägigen Sicherheitsdatenbanken abgeglichen. Verstärkt werden diese Sicherheitskontrollen durch abgeordnete Europol-Beamte.

Freiwillige Umverteilungen auf andere Mitgliedstaaten (einschließlich Deutschlands) werden im Standardverfahren gemäß der Erklärung von Malta abgewickelt, sodass die Umsiedlungsmitgliedstaaten erst nach zusätzlichen sicherheitsrechtlichen Befragungen entscheiden, welche Umsiedlungskandidaten sie akzeptieren. So haben beispielsweise die deutschen Sicherheitsdienste vor der Entscheidung, welche Bewerber aus Italien und in Malta nach Deutschland umgesiedelt werden dürfen, systematisch solche zusätzlichen Befragungen durchgeführt.

Überdies hat die Kommission in ihrer jüngst angenommenen EU-Strategie für die Sicherheitsunion 2020-2025[1] Bereiche aufgezeigt, in denen vorrangig Handlungsbedarf besteht, damit die Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten besser vor Gewaltverbrechen, Terrorismus und anderen Formen der Kriminalität geschützt wird.

[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts‐ und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020) 605 final) vom 24.7.2020