Anteil der von den Mitgliedstaaten finanzierten und von der Kommission verwalteten Entwicklungsprojekte und -programme mit Schwerpunkt auf Migrationsfragen

Jun 10, 2021 | Parlamentarische Anfragen

1. Welcher Prozentsatz aller Entwicklungs- und Soforthilfeprogramme, die von den Mitgliedstaaten finanziert und von der Kommission verwaltet werden, sind oder werden migrationsbezogene Programme oder Projekte in Drittländern sein?

2. Kann die Kommission bestätigen, dass zehn Prozent aller von der Kommission verwalteten Sofort- und Entwicklungshilfemittel für migrationsbezogene Programme und Projekte verwendet werden, wie das für internationale Partnerschaften zuständige Kommissionsmitglied, Jutta Urpilainen, erklärt hat?

Antwort von Jutta Urpilainen im Namen der Europäischen Kommission

25.11.2021

Im neuen Migrations‐ und Asylpakt[1] wird die konkrete Umsetzung umfassender, ausgewogener und maßgeschneiderter Migrationspartnerschaften mit prioritären Ländern hervorgehoben. Die Operationalisierung dieser Migrationspartnerschaften hängt von der strategischen Nutzung eines breiten Spektrums von EU-Politikmaßnahmen ab, die an die jeweiligen Länderkontexte angepasst und in abgestimmter Weise umgesetzt werden. Die Entwicklungspolitik und die Entwicklungszusammenarbeit der EU tragen ebenfalls zu diesem umfassenden Ansatz der EU bei.

In diesem Zusammenhang bestätigt die Kommission, dass 10 % der Ausgaben des Instruments für ein globales Europa insbesondere für Maßnahmen zur Unterstützung des Managements und der Steuerung von Migration und Vertreibung verwendet werden, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung.

[1] COM(2020)609 vom 23.9.2020.