Aufstockung der finanziellen Unterstützung für die Palästinenser

Jun 3, 2021 | Parlamentarische Anfragen

Am 25. Mai 2021 verkündete die Kommission, die „humanitäre Hilfe“ für die Palästinenser um 8 Mio. EUR auf 34,4 Mio. EUR im Jahr 2021 aufzustocken. Sowohl in der Pressemitteilung[1] als auch im Factsheet[2] werden lediglich die Palästinensische Rothalbmondgesellschaft und die WHO konkret als begünstigte Organisationen genannt, darüber hinaus ist nur von einem „Konsortium humanitärer Partner“, „Nichtregierungsorganisationen“ und „Einrichtungen der Vereinten Nationen“ die Rede.

1. Welche Organisationen werden konkret finanziell unterstützt, und mit welcher Summe werden die einzelnen Organisationen bedacht?

2. Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Kommission sicher, dass die finanzielle Unterstützung nicht für anderweitige Zwecke missbraucht wird oder islamistische und terroristische Organisationen (Hamas usw.) quersubventioniert werden?

3. Die Kommission schreibt weiter von der Unterstützung von Familien, die durch „Abrisse, Vertreibungen und Gewalt durch Siedler bedroht sind“. Welche konkreten, gegebenenfalls einzeln anzuführenden Quellen hat die Kommission zur Verifizierung dieser Behauptungen herangezogen, und steht die Kommission im direkten Austausch mit der israelischen Regierung, um diese Quellen zu verifizieren?

[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_2670

[2] https://ec.europa.eu/echo/where/middle-east/palestine_en

Antwort von Janez Lenarčič im Namen der Europäischen Kommission

8.7.2021

1. Angesichts des sofortigen Bedarfs an Hilfe wird die zusätzliche humanitäre Hilfe der EU in Höhe von 8 Mio. EUR an vorausgewählte Partner abhängig davon ausgezahlt, ob sie ihre laufenden Maßnahmen rasch ausweiten können, wie in der aktualisierten Fassung des Humanitären Durchführungsplans der Kommission für Palästina dargelegt ist. Die Vergabe erfolgt für alle Arten humanitärer Hilfe nach den gleichen Regeln der Kommission. Die EU-Partner durchlaufen ein strenges Vorauswahlverfahren bevor sie EU-Mittel beantragen dürfen, was wiederum einem strengen Auswahlverfahren unterliegt.

2. Die Bereitstellung der humanitären Hilfe der EU für die Bedürftigsten erfolgt über die EU-Partner gemäß den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit und Menschlichkeit, unter strenger Kontrolle und direkter Überwachung vor Ort. Die EU hält sich an die internationalen humanitären Regeln und Grundsätze.

3. Die EU stützt sich auf gründliche und unabhängige Bedarfsanalysen, die von ihren Partnern, einschließlich der Organisationen der Vereinten Nationen, durchgeführt werden. Die Informationen, die fortlaufend vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) zusammengestellt werden, sind ebenso wie Berichte der EU-Mitgliedstaaten eine besonders relevante und öffentlich zugängliche Datenquelle.