Belege für Aussagen, die Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 getätigt hat

Okt 5, 2021 | Parlamentarische Anfragen

In ihrer Rede zur Lage der Union 2021 hat Kommissionspräsidentin von der Leyen eine Reihe von Aussagen getätigt. Ich ersuche um weitere Informationen zu folgenden beiden:

1. „So konnten in ganz Europa über 31 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 2,5 Millionen Unternehmen unterstützt werden.“

Kann die Kommission näher ausführen, wie diese Mittel an Unternehmen und Arbeitnehmer verteilt wurden, und zwar aufgeschlüsselt nach ihrem Standort in einem bestimmten Mitgliedstaat, ihrer Größe, dem Wirtschaftszweig/der Tätigkeit, ihren Eigentumsverhältnissen, ihren Büroräumlichkeiten und ihrem Geschlecht (gilt nur für Arbeitnehmer) sowie nach Altersgruppen (gilt nur für Arbeitnehmer)?

2. Hilfe für Afghanistan

Ich ersuche um die Beantwortung folgender Fragen zu dem von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede genannten Betrag: Welche Beträge werden für welche Zwecke eingesetzt, d. h. welche Arten von Hilfsprogrammen werden unterstützt, und welche Beträge werden für die einzelnen Programmarten bereitgestellt? Wer wird die Hilfsprogramme umsetzen, und wo in Afghanistan werden sie angesiedelt sein? Wer wird die Umsetzung der mit diesen Hilfsmitteln geförderten Programme überwachen?

Antwort von Paolo Gentiloni im Namen der Europäischen Kommission

21.12.2021

Aus dem zweiten halbjährlichen Bericht über die Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) geht hervor, dass rund 31 Millionen Menschen und 2½ Millionen Unternehmen im Jahr 2020 durch nationale, im Rahmen von SURE finanzierte Maßnahmen unterstützt wurden. Dazu gehören 22½ Millionen Beschäftigte und 8½ Mio. Selbstständige, d. h. mehr als ein Viertel der Gesamtbeschäftigung in den begünstigten Mitgliedstaaten. Die erfassten Unternehmen sind in erster Linie im Dienstleistungssektor tätig, insbesondere im Groß- und Einzelhandel sowie im Beherbergungs‐ und Gaststättengewerbe. Kleine, mittlere und große Unternehmen profitierten allesamt, auch wenn es sich bei der überwiegenden Mehrheit um kleine Unternehmen handelte. Die Beteiligung von Frauen und jungen Menschen an Kurzarbeit nahm während der Pandemie zu. Zusätzliche Aufschlüsselungen sind im Rahmen der in der SURE-Verordnung vorgesehenen Berichtspflichten nicht verfügbar.

Das Paket zur Unterstützung Afghanistans umfasst mindestens 300 Mio. EUR für humanitäre Zwecke, einschließlich Grundbedürfnissen und Ernährungssicherheit, sowie mindestens 250 Mio. EUR für „erweiterte humanitäre Hilfe“, insbesondere im Gesundheitsbereich. Diese Mittel werden an internationale Partner weitergeleitet und kommen unmittelbar der lokalen Bevölkerung zugute, wobei die in den Schlussfolgerungen des Rates[1] festgelegten Grundsätze des Engagements eingehalten werden. Die humanitäre Hilfe wird im Einklang mit den humanitären Grundsätzen[2] geleistet, die im „Konsens zur humanitären Hilfe“ verankert sind.

Wie in der Prüfstrategie der Kommission festgelegt, werden regelmäßig Prüfungen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der EU-Mittel, einschließlich der Risiken, durchgeführt.

[1] https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11713-2021-REV-2/de/pdf

[2] https://ec.europa.eu/echo/files/policies/consensus/acte_de.pdf