Illegale Vergabe Tausender EU-Pässe in Zypern und Malta

Jun 10, 2021 | Parlamentarische Anfragen

In einem Untersuchungsausschuss wurde die Praxis der illegalen Vergabe sogenannter goldener Pässe hinterfragt, wie sie die Mitgliedstaaten Zypern und Malta vergeben haben. 10 Mrd. EUR sollen dabei nach dem Prinzip „Investitionen gegen EU-Ausweise“ eingenommen worden sein. Die Inhaber von EU-Ausweisen kommen in den Genuss aller Grundfreiheiten der Union.

1. Wie viele dieser Ausweise wurden vergeben, und woher stammen diese „neuen“ Unionsbürger ursprünglich?

2. In welchen Mitgliedstaaten haben sich wie viele dieser „neuen“ Unionsbürger bis jetzt niedergelassen?

3. Inwiefern kann eine Aberkennung illegal erworbener EU-Ausweise und eine Abschöpfung der illegalen Einnahmen erfolgen?

Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission

16.8.2021

Auf der Grundlage der von der maltesischen Regulierungsbehörde veröffentlichten Jahresberichte hat Malta von Juli 2014 bis Juni 2019 mehr als 3 000 Personen im Rahmen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren eingebürgert. Informationen über die Herkunftsorte der eingebürgerten Investoren finden sich in den Berichten der Regulierungsbehörde.[1]

Zypern hat nach den der Kommission vorliegenden Informationen zwischen 2013 und 2020 mehr als 6 000 Personen im Rahmen seiner Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren eingebürgert. In Zypern besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über Personen, die aufgrund des Investorenprogramms die Staatsbürgerschaft erhalten haben.

Es ist der Kommission nicht möglich, in Erfahrung zu bringen, wo sich Investoren und ihre Familienangehörigen, die im Rahmen einer Staatsbürgerschaftsregelung für Investoren eingebürgert wurden, befinden. Mit ihrer Einbürgerung erwerben die Betroffenen die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte, wie z. B. die Freizügigkeit. Da diese Regelungen somit gegenüber anderen Mitgliedstaaten und der EU insgesamt nicht neutral sind, leitete die Kommission am 20. Oktober 2020 Vertragsverletzungsverfahren gegen diese beiden Mitgliedstaaten[2] ein. Am 9. Juni 2021[3] wurden weitere Schritte unternommen.

Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil in der Rechtssache Rottmann[4] dargelegt hat, verstößt es nicht gegen EU-Recht, wenn ein Mitgliedstaat einem Unionsbürger seine Staatsangehörigkeit unter der Voraussetzung entziehen kann, dass die Entscheidung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Die Auswirkungen eines solchen Entzugs auf die gezahlten oder investierten Beträge richten sich nach den Rechtsvorschriften der betreffenden Mitgliedstaaten.

[1] https://orgces.gov.mt/en/Pages/Documents-and-Links.aspx

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_1925

[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_21_2743

[4] Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, Rs. C-135/08, EU:C:2010:104.