Drittes Instrument für Heranführungshilfe – Türkei

Feb 8, 2022 | Parlamentarische Anfragen

Welcher Betrag wird im Rahmen des dritten Instruments für Heranführungshilfe für einen besseren Schutz der türkischen Grenzen bereitgestellt?

Könnte die Kommission darüber hinaus angeben, welchen Betrag die Türkei für den geplanten Zaun bzw. die geplante Mauer zum Iran auszugeben gedenkt? Könnte die Kommission diese Zahlen bitte zur Verfügung stellen?

Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission

23.3.2022

Die Programmplanung für die IPA-III-Mittel konzentriert sich eher auf Schwerpunktbereiche als auf Länderzuweisungen. So können die Leistungen und Fortschritte der Erweiterungsländer bei Schlüsselprioritäten belohnt und die Flexibilität erhöhen werden, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Partner auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft gerecht zu werden. Deshalb gibt es keine vorab festgelegten Länderzuweisungen für die Türkei.

Als Teil des neuen 3 Mrd. EUR-Pakets für Flüchtlinge, das die EU für den Zeitraum 2021-2023 bereitgestellt hat, ist die Kommission bereit, Mittel für die Stärkung der Zusammenarbeit der EU mit der Türkei in den Bereichen Migration und Grenzmanagement zu mobilisieren. Im Rahmen der IPA III wurden im Dezember 2021 aus diesem Paket 30 Mio. EUR mobilisiert, um bei der Bewältigung von Migrations‐ und Grenzherausforderungen zu helfen. Schwerpunkte dieser Finanzhilfe sind der Aufbau von Kapazitäten und die Verbesserung der Standards und Bedingungen für die Migranten in den Aufnahmezentren der Türkei, Unterstützung für die Umsetzung des nationalen Aktionsplans der Türkei zu irregulärer Migration, der die Zusammenarbeit mit den Herkunfts‐ und Zielländern stärken soll, sowie die Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit auf Flughäfen. 2022-2023 werden noch weitere Beträge mobilisiert, aber es wurde noch keine Einigung mit der Türkei erzielt.