Unterstützung für die Türkei aus dem Instrument für Heranführungshilfe III

Nov 10, 2021 | Parlamentarische Anfragen

1. Wie viele Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) III werden der Türkei zugewiesen?

2. Welche Arten von Unterstützung sind im Rahmen des IPA III für die Zivilgesellschaft in der Türkei vorgesehen, und welche zivilgesellschaftlichen Gruppen bzw. Organisationen in der Türkei sollen von IPA-III-Mitteln profitieren?

3. Welche Mittel werden im Rahmen des IPA III für einen besseren Schutz der türkischen Grenzen und insbesondere für den geplanten Zaun bzw. die geplante Mauer an der Grenze zum Iran verwendet?

Antwort von Olivér Várhelyi im Namen der Europäischen Kommission

18.1.2022

Gemäß der Verordnung (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. September 2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) konzentriert sich die Programmplanung für die IPA-III-Mittel eher auf Schwerpunktbereiche als auf Länderzuweisungen. Dies wird es ermöglichen, die Leistungen und Fortschritte der Beitrittsländer bei Schlüsselprioritäten zu belohnen und die Flexibilität zu erhöhen, um den sich wandelnden Bedürfnissen der Partner auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft gerecht zu werden. Es gibt keine vorab festgelegte Länderzuweisung für die Türkei.

Im Rahmen von IPA III wird die Kommission weiterhin die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft (CSF) und das Medienprogramm[1] als wichtigstes Instrument zur finanziellen Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Türkei nutzen. Das Programm wird direkt von der EU-Delegation in Ankara verwaltet. Ziel ist es, ein breites Spektrum von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern zu erreichen, indem Zuschussprogramme und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau bereitgestellt werden. Das CSF wird durch Maßnahmen ergänzt, an denen zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt sind und die über bilaterale IPA-Programme und das thematische Programm für Menschenrechte und Demokratie 2021-2027[2] bereitgestellt werden.

Als Antwort auf das Ersuchen des Europäischen Rates um Mittel, um die Fortsetzung der EU-Flüchtlingsunterstützung in der Türkei sicherzustellen, hat die Kommission vorgeschlagen, 3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2023[3] bereitzustellen. Ein Teil dieser Mittel wird für das Migrationsmanagement einschließlich des Grenzmanagements bereitgestellt.

[1] https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/enlargement-policy/policy-highlights/civil-society_en

[2] https://ec.europa.eu/international-partnerships/system/files/mip-2021-c2021-9620-human-rights-democracy-annex_en.pdf

[3] https://www.consilium.europa.eu/media/50763/2425-06-21-euco-conclusions-en.pdf