Eintrag der isländischen Regierung in das EWRS mit der Einstufung des Skiorts Ischgl als Hochrisikogebiet

Jun 9, 2020 | Parlamentarische Anfragen

Das Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten (EWRS) als Teil des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist ein EU-weites Schnellwarnsystem zur Meldung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Es dient der Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, damit im Ernstfall Informationen rasch ausgetauscht werden können und in der Folge die Ausbreitung von Krankheiten verhindert wird.

Laut Medienberichten [1] stufte der isländische Chef-Epidemiologe Þórólfur Guðnason am 5 März 2020 den Wintersportort Ischgl (Österreich) als Hochrisikogebiet ein, nachdem Rückreisende aus Ischgl am 25. Februar 2020 COVID-19-Symptome gezeigt hatten. In der Folge nahm Guðnason einen Eintrag in das EWRS vor, um diese Information entsprechend zu verbreiten.

1. Welche konkreten Maßnahmen unternahmen die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Meldung?

2. Der erste Fall in Ischgl wurde erst am 7. März 2020, zwei Tage nach dem isländischen Eintrag in das EWRS, gemeldet. Wie ist diese Verzögerung zu erklären?

3. Warum empfahl die Kommission der österreichischen Regierung nach Eintrag der Meldung Islands in das EWRS nicht, den Ort Ischgl umgehend zu isolieren und alle dort anwesenden Personen – Touristen wie Einheimische – unter Quarantäne zu stellen?

[1] https://www.gmx.at/magazine/news/coronavirus/island-coronavirus-bekaempft-lernen-34738138

Antwort von Stella Kyriakides im Namen der Europäischen Kommission

29.7.2020

1. Das Frühwarn‐ und Reaktionssystem (EWRS) ist ein Instrument zur frühzeitigen Warnung vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zum Austausch von Informationen über nationale Gegenmaßnahmen, das die Koordinierung der Maßnahmen erleichtern soll. Die Ausweisung von „Hochrisikogebieten“ im Zusammenhang mit COVID-19 ist allein Sache der Mitgliedstaaten. Angesichts der zunehmenden weltweiten Ausbreitung von COVID-19 Anfang März 2020 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) am 2. März 2020 aufgehört, Gebiete auszuweisen, in denen mutmaßlich eine Übertragung stattfindet.[1]

2. Die Meldungen im EWRS basieren auf den Kriterien des Beschlusses 1082/2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren[2]. Die Mitgliedstaaten und die Kommission können Meldungen in das EWRS einstellen, die Kommission hat jedoch keinen Einfluss darauf, wann die Mitgliedstaaten dies tun.

3. Die Kommission und das ECDC bieten allen Mitgliedstaaten Orientierungshilfen zu COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen, richten jedoch keine Empfehlungen an einzelne Länder. Die Kommission und die Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, haben jedoch auf einer Sitzung des Gesundheitssicherheitsausschusses am 2. März 2020[3], auf der das ECDC auch seine jüngste schnelle Risikobewertung[4] vom selben Tag vorstellte, die Entwicklung der Lage erörtert. In seiner Risikobewertung empfahl das ECDC den Mitgliedstaaten, ihre Bereitschaftspläne für Pandemien, einschließlich verstärkter Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, zu aktivieren, die grundsätzlich auch die Quarantäne und Isolierung von Verdachtsfällen umfassen, um die Übertragungskette zu unterbrechen.

[1] https://www.ecdc.europa.eu/en/areas-presumed-community-transmission-2019-ncov

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1592305489509&uri=CELEX:32013D1082

[3] https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/preparedness_response/docs/ev_20200302_sr_en.pdf

[4] https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/rapid-risk-assessment-outbreak-novel-coronavirus-disease-2019-covid-19-increased