Das digitale COVID-Zertifikat der EU gilt derzeit bis zum 30. Juni 2022. Die Kommission hat vorgeschlagen, den COVID-Pass um ein weiteres Jahr zu verlängern.[1] Dies wird sich erheblich auf das Recht der EU-Bürger auswirken, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen.
Vom 3. Februar 2022 bis zum 8. April 2022 haben in der EU ansässige Personen die Möglichkeit, sich zu diesem Vorschlag zu äußern.[2] Die Kommission wird alle eingehenden Rückmeldungen zusammenfassen und dem Parlament und dem Rat vorlegen, damit sie in die legislative Debatte einfließen können.
Der Rat hat am 11. März 2022 zugestimmt, das digitale COVID-Zertifikat der EU zu verlängern.[3]
1.Schätzt die Kommission die Meinung der EU-Bürger?
2.Wie groß ist der Einfluss der Personen, die sich an der Konsultation im Internet beteiligen, auf das Ergebnis der Entscheidung?
3.Wird der Umstand, dass die öffentlichen Rückmeldungen augenscheinlich überwältigend negativ ausfallen, die Entscheidungsfindung beeinflussen? Falls nicht, ist dann eine öffentliche Online-Konsultation überhaupt sinnvoll?
Unterstützer[4]
[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_744
[2] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Extension-of-EU-Digital-COVID-Certificate-Regulation_de
[3] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/11/covid-19-council-agrees-to-extend-the-regulation-establishing-the-eu-digital-covid-certificate/
[4] Diese Anfrage wird von Mitgliedern unterstützt, die nicht mit den Verfassern bzw. Verfasserinnen identisch sind: Hermann Tertsch (ECR), Robert Roos (ECR), Emmanouil Fragkos (ECR)
Antwort von Didier Reynders im Namen der Europäischen Kommission
4.8.2022
Nach Ansicht der Kommission ist die Konsultation der Öffentlichkeit und der Interessenträger unerlässlich für eine fundierte Entscheidungsfindung und die Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung. Im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Interessenträger die Möglichkeit, über das Portal „Bessere Rechtsetzung“, das der Öffentlichkeit als „Ihre Meinung zählt[1]“ bekannt ist, zum EU-Recht beizutragen.
Laut Interinstitutioneller Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung „unterrichten [das Parlament, der Rat und die Kommission] einander während des gesamten Gesetzgebungsprozesses regelmäßig über […] etwaige Rückmeldungen von Interessenträgern ihnen gegenüber; dies geschieht über geeignete Verfahren, unter anderem im Wege eines Dialogs zwischen ihnen[2]“.
Nach Abschluss des Online-Feedback-Verfahrens zu dem Vorschlag der Kommission zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU[3] hat die Kommission das Europäische Parlament und den Rat rasch über die eingegangenen Rückmeldungen in Kenntnis gesetzt, um sicherzustellen, dass sie im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden können. In den an die Mitgesetzgeber übermittelten Informationen hat die Kommission auf die insgesamt hohe Anzahl von Rückmeldungen hingewiesen, in denen Einwände gegen eine Verlängerung des digitalen COVID-Zertifikats der EU erhoben wurden.
Am 30. Juni 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Verlängerung der Verordnung um ein Jahr (bis zum 30. Juni 2023) erzielt[4].
[1] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_de
[2] Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung (ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016Q0512(01)&qid=1659334314877
[3] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und ‐Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (COM(2022) 50 final), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0050
[4] Verordnung (EU) 2022/1034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und ‐Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (ABl. L 173 vom 30.6.2022, S. 37). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1034