Unterschiedliche Behandlung liberaler und konservativer nichtstaatlicher Organisation beim Thema einer offenen Gesellschaft

Apr 19, 2021 | Parlamentarische Anfragen

Im April 2020 legte Maximilian Krah, MdEP, dem Rat eine Frage zu Interessenkonflikten zwischen Richtern des EGMR und nichtstaatlichen Organisationen vor.[1] Dies ist einem Bericht des „European Centre for Law and Justice“ (ECLJ), einer konservativen nichtstaatlichen Organisation, zu entnehmen. Die Antwort des Rates lautete: „Es ist nicht Sache des Rates, Berichte zu kommentieren, die von Nichtregierungsorganisationen herausgegeben werden“. Maximilian Krah hat keine zufriedenstellende Antwort auf die eigentliche Frage erhalten.

Wenn jedoch einige unserer Amtskollegen Fragen auf der Grundlage von Berichten liberaler nichtstaatlicher Organisationen stellen, sieht die Antwort des Rates ganz anders aus. Als beispielsweise ein ehemaliges MdEP den Rat 2011 um seine Stellungnahme zum Jahresbericht von „Human Rights Watch“ ersuchte[2], antwortete der Rat, dass er „den Bericht der Organisation ‚Human Rights Watch‘ zur Kenntnis genommen“ habe, bevor er dann auf den Kern der Frage einging.

Anscheinend werden Mitglieder konservativer nichtstaatlicher Organisationen wie Bürger zweiter Klasse behandelt. Schlimmer noch, liberale nichtstaatliche Organisationen werden ungeachtet der Interessenkonflikte, die sie im EGMR hervorrufen, anscheinend vom Rat geschützt.

Welche Erklärung hat der Rat für die unterschiedliche Behandlung liberaler und konservativer nichtstaatlicher Organisationen beim Thema einer offenen Gesellschaft?

Unterstützer[3]

[1] Schriftliche Anfrage E-002327/2020.

[2] Schriftliche Anfrage E-000878/2011.

[3] Diese Anfrage wird von Mitgliedern unterstützt, die nicht mit den Verfassern bzw. Verfasserinnen identisch sind: Roman Haider (ID), Georg Mayer (ID)

Antwort

8.7.2021

Es ist nicht Sache des Rates, sich zu Berichten von Nichtregierungsorganisationen zu äußern oder zu diesen Stellung zu nehmen.

Der Rat bestätigte dies sowohl in seiner Antwort auf die Anfrage E-000878/2011, als er darauf hinwies, dass er zu dem betreffenden Bericht weder eine Erörterung geführt noch Stellung genommen habe, als auch in seiner Antwort auf die Anfrage E-002327/2020, in der er erklärte, dass es nicht seine Aufgabe sei, sich zu Berichten von Nichtregierungsorganisationen zu äußern.