Bis dato gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft belastbare Beweise vorweisen kann, die eine Verhaftung des neu gewählten Kollegen Daniel Halemba kurz vor der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags rechtfertigen würden. Gegen diesen wurde wegen angeblicher Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ermittelt. Selbst wenn diese Vorwürfe zuträfen, was Halemba stets bestritten hat, wäre eine Verhaftung völlig unverhältnismäßig und in der Geschichte unseres Landes beispiellos. Denn für eine Verhaftung bedarf es in unserem (angeblichen?) Rechtsstaat dreierlei: 1. Einen dringenden Tatverdacht, 2. Einen Haftgrund, 3. Verhältnismäßigkeit. All das wäre bei den in den Medien verbreiteten Gründen nicht gegeben.
Wenn die Staatsanwaltschaft auch bei der Vorführung bei einem Richter keine Beweise anzubringen vermag, die eine Verhaftung rechtfertigen, ist das ein Justizskandal, der die Demokratie in ihren Grundfesten erschüttert. Mutmaßlich aus reiner Ablehnung der demokratischen Partei AfD hätte die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft zugunsten der CSU-geführten Landesregierung deutsches Recht mit Füßen getreten.
Das Motiv dürfte in diesem Fall offensichtlich sein: Als jüngster Abgeordneter hätte der Kollege Halemba bei der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags auf dem Podium gesessen – eine Blamage für die CSU. Sollte sich all das bewahrheiten, müssten nicht nur die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, sondern Söder und seine Spießgesellen umgehend zurücktreten – vorausgesetzt, sie sind nicht direkt in den Fall involviert. Andernfalls müsste auch hier Anklage erhoben werden.
Der Rechtsstaat wird sich am Umgang dieses mutmaßlichen Skandals messen lassen müssen, wenn das Vertrauen in diesen nicht völlig verspielt werden soll, das durch den Umgang der Justiz mit den Corona-Maßnahmen bereits stark gelitten hat.