Bei der Versammlung des Europarates sagte Baerbock vor wenigen Tagen „Wir befinden uns im Krieg gegen Russland“, was zu intensiven Debatten führte. Viele Kommentatoren sehen das als direkte Kriegserklärung an Russland. Das ist so aber nicht korrekt. Laut Art. 65a des Grundgesetzes hat der Verteidigungsminister in Deutschland die „Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte“. In Art. 115 wird die Befehlsgewalt sowie der genaue Ablauf im Verteidigungsfall genauer erörtert. Um es kurz zu machen: Baerbock kann einem Land gar nicht den Krieg erklären.
Rechtlich gesehen ist die Sache damit relativ eindeutig. Allerdings hat Baerbock nicht nur uns, sondern auch der Ukraine einen Bärendienst erwiesen, wie die umgehenden Reaktionen aus Russland beweisen. Denn sowohl die russische Führung als auch russischen Medien nutzen dieses dilettantische Vorgehen der Außenministerin gnadenlos aus. Durch Baerbocks Aussage wird die Motivation für die Fortsetzung des Krieges in der Ukraine auf Seiten der Streitkräfte und der Zivilbevölkerung erhöht, Putins Position innenpolitisch genauso gestärkt wie das Narrativ vom Krieg der NATO gegen Russland.
Baerbocks dilettantisches Vorgehen steht damit leider sinnbildlich für das gesamte Agieren der Ampel.