Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Abschiebung eines Afghanen in sein Heimatland untersagt, obwohl die Richter explizit ausschlossen, dass dem Mann dort Verfolgung drohe. Vielmehr sei er dort der Gefahr der Verarmung ausgesetzt, „weil er dort seine elementarsten Bedürfnisse (Bett, Brot, Seife) nicht befriedigen könne“.

Wenn jetzt schon drohende Armut ein Grund dafür ist, eine Abschiebung zu untersagen, wird bald halb Afrika bei uns auf der Matte stehen. Die realitätsfremden Urteile deutscher Richter müssen endlich ein Ende finden!

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