Die Journalistin Judith Sevinç Basad hatte in einem Text über eine als Mann geborene „Transfrau“ zunächst die Begriffe „Transfrau“, dann biologischer Mann“ und dann „Mann“ genutzt, was ihr das Gericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagte.
Ein Richter hat demnach darüber entschieden, dass biologische Fakten und damit die Wahrheit nicht mehr als solche bezeichnet werden darf, sondern Gefühlen der Vorrang gegenüber wissenschaftlicher Evidenz einzuräumen ist. Dass die Justiz demnach nun selbst bestimmen kann, was Fakten sind und was nicht, erinnert an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte.