Da ein grüner Regionalpolitiker rechtsextreme Drohungen erfunden hatte, wurde er nun zu einer Strafzahlung von 3.600 Euro verurteilt. Unter anderem hatte er Schmierereien an seinem Haus und Auto sowie rechtsextreme Drohschreiben, unterzeichnet mit „NSU 2.0“, erfunden.
Wie dramatisch muss die „rechtsextreme Gefahr“ in einem Land sein, wenn man mangels Nachweisen schon Drohungen erfinden muss, um sein Narrativ künstlich am Leben zu erhalten?