Im Jahr 2023 haben in Sachsen 17.484 Personen einen Antrag auf Asyl gestellt, wie eine AfD-Anfrage ergab. Nach der im Grundgesetz in Artikel 16a festgehaltenen Definition hatten davon gerade einmal 75 Personen Anrecht auf Asyl. Alle anderen: Verfahren zum Jahresende anhängig, mit subsidiärem Schutz versehen, mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, mit Abschiebeverbot versehen oder abgelehnt und ausreisepflichtig.

Der ursprüngliche Asylgrund, die individuelle Verfolgung aufgrund politischer Ansichten, der Ethnie, Religion etc., macht also nur einen minimalen Bruchteil der Fälle aus.

Diese Anfrage zeigt erneut mehr als deutlich, dass das Asylrecht einer zwingenden Reform bedarf. Das Individualrecht auf Asyl gehört in seiner aktuellen Form abgeschafft!

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