Eine bereits angeblich von 930.000 Personen unterzeichnete Petition will die Altparteien beauftragen, beim Bundesverfassungsgericht den Entzug der verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechte von Björn Höcke zu erwirken.

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte“, heißt es in Artikel 18 des Grundgesetzes. „Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

So kann einer Person das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt werden, das BVerfG kann auch nur einzelne Grundrechte zeitlich befristet, aber mindestens für ein Jahr, entziehen.

Traurig, was aus unserem Land geworden ist und wie sich eine breite Masse von der Propaganda der Medien aufhetzen lässt.

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