Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster hat vor wenigen Tagen geurteilt, dass die Einstufung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz rechtens sei. Trotzdem ist das Urteil eigentlich ein Erfolg für unsere Partei. Insbesondere der zentrale Streitpunkt, der „ethnisch-kulturelle Volksbegriff“, wurde als verfassungsrechtlich legitim eingestuft, sobald damit nicht Bürger mit Migrationshintergrund diskriminiert werden sollen – was nicht der Fall ist, wie Vertreter der Partei zigfach ausdrücklich unterstrichen haben.

Dem VS oder irgendeinem anderen Staatsvertreter wurde zudem die Aussage verboten, die Partei sei erwiesen extremistisch. Demokratiefeindliche Äußerungen, so das Gericht, gebe es zwar, aber „nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen“.

Das Urteil war demnach eine schallende Ohrfeige für den VS und die Bundesregierung. Dass die Medien diese zentralen Punkte nicht korrekt darstellen, verwundert wenig.