Der Verwaltungsgerichtshof von BaWü hat zwei Urteile bestätigt, nach denen zwei Ungeimpften die durch eine Quarantäne entstandenen Verdienstausfälle vom Land BaWü erstattet werden müssen. Damals wurde die menschenverachtende Regelung eingeführt, dass Ungeimpfte im Falle einer Zwangsquarantäne nach einer Infektion keine Lohnfortzahlung erhalten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Land angefochten werden, dann wäre das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

Offensichtlich funktioniert die Gerichtsbarkeit in Deutschland noch – zumindest in Teilen.

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