In München ist Grillen nur noch maximal viermal im Monat erlaubt, zwei Tage hintereinander zu grillen wurde ebenfalls untersagt. Das beschloss das Landgericht München in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 1 S 7620/22 WEG. Dadurch sollen Nachbarn vor dem „Grillgeruch“ geschützt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Elektro-, Gas- oder Kohlegrill verwendet wird.

Die Verbots- und Regulierungsorgie in Deutschland ist an Peinlichkeit kaum mehr zu überbieten und muss endlich ein Ende finden!

Quelle